Missbrauch der Bankvollmacht zur Abhebung von Geldbeträgen von einem Konto des anderen Ehegatten nach Trennung der Eheleute
Missbraucht ein Ehegatte eine ihm zuvor erteilte Vollmacht, um von einem Konto des anderen Ehegatten nach der erfolgten Trennung größere Geldbeträge abzuheben, so findet auf diesen Sachverhalt deutsches Recht Anwendung, sofern die Bank ihren Sitz in Deutschland hat und von einem deutschen Konto abgehoben wurde. Dies ist unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zum Zeitpunkt der Trennung. Der abbuchende Ehegatte macht sich durch das Abheben der Geldbeträge unter Missbrauch der Vollmacht gegenüber dem anderen Ehegatten schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatzanspruch erfolgt aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.10.2018, Az.: 7 UF 617/18, eingestellt am 01.04.2019