Vergütung des Anwalts bei Verfahrenskostenhilfe nach Abschluss des Scheidungsverfahrens
Der Rechtsanwalt, der im Rahmen des Verfahrenskostenhilfeverfahrens beigeordnet wird, kann nach Abschluss des Scheidungsverfahrens keine gesonderte Vergütung für die Überprüfung von Verfahrenskostenhilfe beanspruchen.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.8.2018, Az 10 WF 973/18, eingestellt am 14.03.2019