Ehevertrag / Eheverträge

Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene rechtliche Folgen, die während und nach Beendigung der Ehe eingreifen. Die gesetzlichen Regelungen über Unterhalt, Güterstand und Versorgung im Alter können in einem Ehevertrag ihren persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Ein Ehevertrag kann Ihnen finanzielle Sicherheit vor negativen wirtschaftlichen Folgen im Falle eine Scheidung geben. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Ehe geschlossen werden.

Güterstand
Die Zuordnung des Vermögens während der Ehe für den Fall der Scheidung regelt der Güterstand. Wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen habe, leben Sie automatisch im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem gibt es die Güterstände Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft vertraglich zu modifizieren. So kann beispielsweise der Zugewinn für das Betriebsvermögen ausgeschlossen werden oder Wertsteigerungen für geerbtes Vermögen.

Nach ausführlicher Beratung können Sie den für ihre individuellen Lebensumstände am Besten geeignetsten Güterstand wählen und einen speziell auf ihre Erfordernisse abgestimmten Vertrag entwerfen lassen.

Unterhalt
Im Ehevertrag können auch Fragen zum Unterhalt geregelt werden. Unterhaltsansprüche kommen insbesondere dann in Betracht, wenn eine Ehegatte nicht in der Lage ist für seinen Unterhalt selbst aufzukommen (z.B. aufgrund der Versorgung eines Kindes, aufgrund von Krankheit oder Alter). Es ist möglich, von den gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt abzuweichen und die Unterhaltspflicht einzuschränken oder zu erweitern. Auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs kann begrenzt werden. Da die Konsequenzen von Unterhaltsregelungen sehr weitreichend sind, ist eine individuelle Beratung und Anpassung auf die vorhandenen Lebensverhältnisse erforderlich.

Versorgung im Alter
Bei einer Scheidung sieht das Gesetz einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor (Versorgungsausgleich). Ein Paar hat bereits vor der Eheschließung die Möglichkeiten, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich zu schließen.