Online-Scheidung

Was ist der Unterschied zwischen einer Online-Scheidung und der normalen Scheidung?
Im Internet wird mit einer Kostenersparnis der Online-Scheidung geworben. Tatsächlich ist der Begriff der Online-Scheidung irreführend, da der Eindruck erweckt wird, eine Scheidung könnte online durchgeführt werden. Dies ist nicht möglich, denn bei jedem Scheidungsantrag ist die persönliche Anwesenheit vor Gericht und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. Der einzige Unterschied zwischen der „normalen Scheidung“ und der „Online-Scheidung“ besteht darin, dass das persönliche Beratungsgespräch durch Kommunikation per Email ersetzt wird. 

Ist die Online-Scheidung günstiger?
Eine Online-Scheidung ist auch nicht kostengünstiger, da durch eine Scheidung Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine Online Scheidung oder die normale Scheidung handelt. Der Streitwert für eine Scheidung ist gesetzlich vorgegeben und kann nicht unterschritten werden.

Da zumindest ein einmaliges persönliches Beratungsgespräch unverzichtbar ist, wird eine seriöse Fachanwaltskanzlei für Familienrecht eine Online-Scheidung nicht anbieten. Denn der Verzicht auf ein persönliches Beratungsgespräch kann dazu führen, dass die persönliche Situation des Mandanten nicht richtig erfasst wird und die Erläuterung der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinn usw.) entfällt. Dies kann fatale finanzielle Auswirkungen für den Mandanten haben und kann zu einem Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt führen.

Die Kommunikation mit den Mandanten wird in unserer Kanzlei ebenfalls zum großen Teil per Email und Telefon geführt. Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch die notwendigen Formulare per Email vorab zu. Das Erstgespräch sollte in ihrem eigenen Interesse jedoch immer persönlich stattfinden, damit Sie bestens beraten werden.

Dr. jur Alexandra Kasten - Scheidungsanwalt in Bremen