Trennung

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Nur in seltenen Ausnahmefällen (Härtefallscheidung) muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Es ist auch möglich, in einem Haus getrennt voneinander zu leben. Dann müssen die Ehepartner in getrennten Zimmern schlafen, getrennt wirtschaften, essen, waschen usw.. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Beweis des Trennungszeitpunktes, wenn nach einem Jahr der Scheidungsantrag eingereicht werden soll und der andere Ehegatte den Trennungszeitpunkt event. bestreitet, um möglicherweise länger einen Unterhaltsanspruch zu haben.

Bei einem unverheirateten Paar ist die Aufteilung des Vermögens bzw. die Auseinandersetzung hinsichtlich der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses festzulegen sowie event. eine Regelung bzgl. gemeinsamer Darlehensverbindlichkeiten. Hat das Paar gemeinsame Kinder, sind zu regelnde Themen die Ansprüche auf Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht.