Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, in der die Folgen der Scheidung geregelt werden können: Die Unterhaltspflichten, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, das Sorge- und Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinns und event. Regelungen zum Versorgungsausgleich. Auch bei nicht verheirateten Eltern empfiehlt sich eine Trennungsvereinbarung zum Beispiel zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltspflichten und Vermögensauseinandersetzung. Auch Regelungen bzgl. einer gemeinsamen Immobilie können vertraglich geklärt werden.

In einem frühen Stadium werden zur Vorbereitung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege aufgezeigt und auf dieser Grundlage ein persönliches Konzept für den Mandanten erarbeitet.

Vorteile
Der deutliche Vorteil von dieser außergerichtlichen Vereinbarung liegt darin, dass im Gegensatz zu einem streitigen Gerichtsverfahren, Zeit und Kosten gespart werden. Die außergerichtliche Regelung hat den weiteren nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass sich die Konfliktsituation der Trennung entschärft. Ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang stellt für die Beteiligten eine erhebliche emotionale Stresssituation dar. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern schneller wieder auf der sachlichen Ebene miteinander umgehen können, wenn eine Regelung ohne Gerichtsverfahren herbeigeführt wurde.

Auch insbesondere Unternehmer, Führungskräfte und Freiberufler profitieren von einer individuellen Regelung der Scheidungsfolgen, die mit einer notariellen Vereinbarung abschließt. Denn eine langwierige streitige Auseinandersetzung vor dem Familiengericht kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile bringen.