BGH: Befangenheit eines Richters
Wegen der Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter abgelehnt werden, wenn seine Ehefrau als Sekretärin in der Rechtsanwaltskanzlei arbeitet, die die Gegenpartei vor diesem Richter vertritt. Eine Befangenheit kann dann bejaht werden, wenn aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei unter Berücksichtigung aller Umstände Besorgnis darüber besteht, dass der Rechtsanwalt des Gegners auf die Ehefrau Einfluss nimmt und diese wiederum auf den Richter unzulässig Einfluss nehmen könnte.
BGH, Beschluss vom 21.06.2018 – I ZB 58/17, vgl. Forum Familienrecht 3/2019, S. 128, eingestellt am 15.04.2019