Vermögensauseinandersetzungen

Unabhängig vom Güterstand bestehen möglicherweise Ansprüche bzgl. gemeinsamer Vermögenswerte wie beispielsweise einer gemeinsamen Immobilie sowie gemeinsamer Darlehensverbindlichkeiten.

Außerdem können Unternehmensbeteiligungen, Gesellschaftsbeteiligungen sowie Wertpapiere und Sparkonten in Betracht kommen. Im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen spielen außerdem Steuerfragen eine Rolle sowie die Rückabwicklung von Zuwendungen durch Ehegatten oder den Schwiegereltern während der Ehe.

Bevor das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, kann es sinnvoll sein, den gesetzlichen Güterstand zu beenden, Gütertrennung zu vereinbaren und den Zugewinn zu regeln. Denn wenn die Vermögensaufteilung im Rahmen der Trennung stattfindet, ohne den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu beenden, können Zugewinnausgleichsansprüche trotzdem bestehen bleiben.