Der Verfahrenskostenvorschuss bei getrenntlebenden Ehegatten
Sofern ein Ehegatte kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat, um die Anwalts- oder Gerichtskosten zahlen zu können, muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss vorrangig vor einem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren ist.
weiterlesen
eingestellt am 01.04.2024



Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2024
Zum Jahresanfang wurde auch im Jahr 2024 die Düsseldorfer Tabelle angepasst.
weiterlesen
eingestellt am 15.03.2024


Selbstbehalt 2024
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Unterhalt bleiben muss.
weiterlesen
eingestellt am 01.03.2024


Der Wohnvorteil in der Unterhaltsberechnung
Leben Ehegatten voneinander getrennt, so stellt sich die Frage, ob der eine vom anderen Unterhalt als Trennungsunterhalt erhalten kann.
weiterlesen
eingestellt am 15.02.2024


Trennungsunterhalt in Form des Quotenunterhalts
Macht ein Ehegatte gegenüber dem anderen Ehegatten im Rahmen der Trennung Trennungsunterhalt geltend, da er weniger verdient als der andere Ehegatte, so berechnet sich der Trennungsunterhalt aus dem gemeinsamen Ehegatteneinkommen abzüglich der anhand der oberlandesgerichtlichen Leitlinien festgestellten Abzugsbeträge.
weiterlesen
eingestellt am 01.02.2024


Zur Abänderung einer Jugendamtsurkunde auf Ausbildungsunterhalt
Im Rahmen des Unterhaltsanspruchs, den ein Kind gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil hat, der barunterhaltspflichtig ist, kann es während der Zeit der Minderjährigkeit die Vorlage einer Jugendamtsurkunde verlangen.
weiterlesen
eingestellt am 15.01.2024


Aufnahme eines Minijobs zur Herstellung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht
Das Oberlandesgericht hat im Jahr 2023 in diversen Fällen über die Voraussetzungen der Leistungsunfähigkeit zur Erbringung des Mindestkindesunterhalts Entscheidungen getroffen.
weiterlesen
eingestellt am  31.12.2023


Gerichtliche Kindesanhörung ohne Verfahrensbeistand
In familienrechtlichen Verfahren ist zur Wahrnehmung der Interessen der Kinder für diese ein Verfahrensbeistand durch das Gericht zu bestellen.
weiterlesen
eingestellt am  15.12.2023


Zum Scheinbeschluss und zum Rechtsmittel der Beschwerde
Der Beschluss führt wie das Urteil zur Beendigung des Rechtstreits in der ersten Instanz. In familiengerichtlichen Entscheidungen wird die Entscheidung des Gerichts nicht durch Urteil, sondern durch einen gerichtlichen Beschluss getroffen.
weiterlesen
eingestellt am  01.12.2023


§ 1666 BGB als Rechtsgrundlage für die Grenzsperre
Wenn die Möglichkeit oder der Verdacht besteht, dass ein Elternteil mit Auslandsbezug versucht, ein Kind ins Ausland zu verbringen, um dort dauerhaft mit dem Kind zu wohnen und dies nicht dem Willen des anderen Elternteils entspricht, so kann versucht werden, mittels Verhängung einer Grenzsperre die Ausreise des Elternteils mit dem Kind zu verhindern.
weiterlesen
eingestellt am 15.11.2023


Unterhaltsrechtliche Ergänzungspflegschaft beim paritätischen Wechselmodell
Das paritätische Wechselmodell in der Kinderbetreuung liegt vor, wenn die Eltern zu gleichen Zeitanteilen tatsächlich die Kinder betreuen, wenn beispielsweise jeder Elternteil die Kinder an sieben von vierzehn Tagen im Haushalt des jeweiligen Elternteils betreut.
weiterlesen
eingestellt am 31.10.2023


Zur Übertragung der Alleinsorge getrenntlebender Eltern
Nach § 1671, Abs. 1, Satz 2 BGB kann die elterliche Sorge bei getrenntlebenden Elternteilen einem Elternteil allein übertragen werden, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
weiterlesen
eingestellt am 15.10.2023



Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Staatsangehörigen
In einer Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof ging es um die Fragestellung, ob ein im Ausland, Ghana, geborenes Kind aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen, der Namensgebung nach ghanaischem Recht oder eben nach deutschem Sachrecht unterliegt.
weiterlesen
eingestellt am 01.10.2023


Ehebedingte Zuwendungen und die Abgrenzung zum Darlehensvertrag
Bei einer ehebedingten Zuwendung handelt es sich um einen meist monetären Beitrag eines Ehepartners dem anderen gegenüber zur Verwirklichung, Sicherung, Erhaltung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
weiterlesen
eingestellt am 15.09..2023


Zur Entscheidungsbefugnis gemäß § 1628 BGB bei einer Bluttransfusion
Das Kammergericht hatte im Rahmen der Berufung darüber zu entscheiden, ob einem Elternteil aufgrund einer Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Gabe von Bluttransfusionen nach § 1628 BGB diese Entscheidung zu übertragen sei.
weiterlesen
eingestellt am 31.08.2023


Umgang und Erwerbstätigkeit
Im Rahmen des Umgangs haben beide Elternteile eines Kindes ein Recht auf Umgang mit dem Kind.
weiterlesen
eingestellt am 15.08.2023


Ausschluss von Umgang und Sorge und Artikel 6 Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Nichtannahmebeschluss mit den Voraussetzungen für einen vorläufigen Umgangsausschluss, der auch den Ausschluss begleiteter Umgänge mitumfasst, im Rahmen des Art. 6 Grundgesetz (GG) befasst. Art. 6 GG befasst sich mit Grundrechtsschutz von Ehe und Familie und auch der Pflege sowie der Erziehung von Kindern.
weiterlesen
eingestellt am 01.08.2023


Mit dem Tod der Mutter entfällt nicht das Zustimmungsbedürfnis der Anerkennung der Vaterschaft
Das Oberlandesgericht Bamberg hatte sich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vaterschaftsanerkennung nach den §§ 1594 und 1595 BGB mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, ob die Anerkennung der Vaterschaft auch nach dem Tod der Mutter möglich ist, wenn diese bisher der Vaterschaft nicht zugestimmt hatte.
weiterlesen
eingestellt am 14.07.2023


Zur Bestimmtheit von Umgangsangelegenheit
Streiten die Eltern eines gemeinsamen Kindes vor Gericht über die Umgänge mit dem Kind, so wird in der Praxis häufig das Verfahren durch einen vor dem Gericht protokollierten Vergleich der Eltern über die Umgangsangelegenheit beigelegt.
weiterlesen
eingestellt am 30.06.2023


Zur Möglichkeit der Freistellung der Barunterhaltspflicht des Samenspenders
Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg ging es in einem Verfahren aus dem Frühjahr um die Fragestellung, ob ein Samenspender durch vertragliche Erfüllungsübernahme nach § 379 BGB i.V.m. § 670 BGB von einer Barunterhaltspflicht freigestellt werden kann.
weiterlesen
eingestellt am 15.06.2023


Der Europäische Gerichtshof erleichtert die Anerkennung einer außergerichtlichen Ehescheidung, die im EU-Ausland erfolgte
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Standesamtaufsicht gegen TB entschieden, dass auch außergerichtliche Ehescheidungen, die im Europäischen Ausland durchgeführt wurden und vor einem Standesbeamten des jeweiligen Mitgliedstaates nach dortigem, anwendbaren Recht erfolgt, eine „Entscheidung“ nach der sogenannten Brüssel IIa Verordnung  darstellt.
weiterlesen
eingestellt am 01.06.2023


Zur Frage, ob einem behinderten minderjährigen Kind nach Ende der Schulpflicht Kindesunterhalt zu gewährleisten ist
Vor dem Amtsgericht Bruchsal ging es um die Fragestellung, ob einem behinderten minderjährigen Kind Kindesunterhalt zu gewähren ist, nachdem das Ende der Schulpflicht eingetreten ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.05.2023


Entzug der elterlichen Sorge eines schwerbehinderten Kindes?
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte sich in einem Verfahren mit der Frage auseinanderzusetzten, ob Teile der elterlichen Sorge der Kindesmutter entzogen werden sollten, die alleine das schwerbehinderte Kind betreut.
weiterlesen
eingestellt am 01.05.2023


Zur Auseinandersetzung der BGB-Gesellschaft, Immobilienauseinandersetzung bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Vor dem OLG Hamm ging es in einer Entscheidung um die Fragestellung, wie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft die Auseinandersetzung eines Grundstücks vorzunehmen hat, das gemeinsam als Baugrundstück von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erworben wurde und einer der Beteiligungen nach Trennung dort ein Einfamilienhaus errichtet hat.
weiterlesen
eingestellt am 15.04.2023


Realisierbarkeit des Ausgleichsanspruchs aus Gesamtschuld im Innenverhältnis
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2020, BGH FamRZ 2020, 231, ausgeführt, dass im Rahmen der Zugewinnausgleichsbilanz Gesamtschulden, für die die Ehegatten im Außenverhältnis gemeinsam haften, im Innenverhältnis dann jeweils hälftig als Abzugsposition auf der Passivseite einzustellen sind.
weiterlesen
eingestellt am 01.04.2023


Zur beschränkten Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen
Das deutsche Erbschaftsteuergesetz, das auch Schenkungssteuern mitumfasst, definiert nach § 2 ErbStG die persönliche Steuerpflicht.
weiterlesen
eingestellt am 14.03.2023


Zur Unterhaltsleistung bei Krankengeld
Im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung sind die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen anzusetzen, um seine Unterhaltsverpflichtung beispielsweise gegenüber den minderjährigen Kindern feststellen zu können.
weiterlesen
eingestellt am 01.03.2023


Notwendigkeit des Anfangsverdachts bei einer Vaterschaftsanfechtung
Für Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden, gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Ehemann auch Vater des Kindes ist. Für alle übrigen Fälle bedarf es der Vaterschaftsanerkennung.
weiterlesen
eingestellt am 15.02.2023


Darf ich nach einer Trennung einfach mit dem Kind umziehen?
In meiner Kanzlei wird mir häufig die Frage eines Elternteils nach einer Trennung gestellt, ob ein Umzug mit dem gemeinsamen Kind einfach so möglich ist oder ob die Zustimmung des anderen Elternteils hierfür erforderlich ist.
weiterlesen
eingestellt am 01.02.2023


Düsseldorfer Tabelle 2023
Wie in der Vergangenheit auch, erfolgte im Rahmen der jährlichen Anpassungen eine Überprüfung und Anpassung der Kindesunterhaltszahlbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle.
weiterlesen
eingestellt am 14.01.2023


Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung
Ist im familienrechtlichen Verfahren eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren erlassen worden, dann kann nach § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG der Beschluss mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen werden.
weiterlesen
eingestellt am 31.12.2022


Unfallversicherungsbeiträge als Abzugsposten im Unterhaltsrecht
Im Rahmen des Unterhaltsrechts, sei es im Rahmen des Trennungsunterhaltsrechts oder auch des Kindesunterhaltsrechts, stellt sich die Frage, ob monatliche Versicherungsprämien im Rahmen der Unterhaltsberechnung beim Unterhaltsverpflichteten eine Abzugsposition darstellen.
weiterlesen
eingestellt am 14.12.2022


Zur Erwerbsobliegenheit nach Ablauf des Trennungsjahres auch bei langer Ehedauer
In einem Trennungsunterhaltsverfahren, das vor dem Oberlandesgericht Bremen durchgeführt wurde, stritten die Beteiligten darüber, ob der Antragstellerin zu ihren Einkünften noch ein fiktives Einkommen aus einer ihr zuzurechnenden Nebentätigkeit in die Unterhaltsberechnung miteinzustellen wäre.
weiterlesen
eingestellt am 01.12.2022


Herabstufung nach der Düsseldorfer Tabelle bei vier Unterhaltsberechtigten
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Unterhaltssätze für den Kindesunterhalt nach unterschiedlichen Einkommensstufen und Altersgruppen der Kinder.
weiterlesen
eingestellt am 15.11.2022


Zur Frage der Berücksichtigung des Kindeswillens bei einem Umgangsausschluss
Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat sowohl das Recht als auch die Pflicht auf Umgang.
weiterlesen
eingestellt am 31.10.2022


Zur Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, § 1671 BGB
Der gesetzliche Leitgedanke ist, dass die elterliche Sorge grundsätzlich von beiden Elternteilen ausgeübt wird, wenn nicht Gründe gegeben sind, die hiergegen sprechen.
weiterlesen
eingestellt am 14.10.2022


Zum Ehegattenunterhaltsrecht nach dem Haager Unterhaltsprotokoll bei Aufenthalten in unterschiedlichen Ländern
Vor dem Bundesgerichtshof ging es in einem Verfahren um die Fragestellung, nach welchem Recht eines Staates die Ehefrau gemäß des Haager Unterhaltsprotokolls Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend machen kann.
weiterlesen
eingestellt am 30.09.2022


Rechtsprechung des Kindesunterhalts mit Mehr- und Sonderbedarf bei mietfreiem Wohnen
Bei dem gerichtlichen Verfahren zum Kindesunterhalt ging es unter anderem um die Frage, ob das zur Verfügungstellen von Wohnraum sich auf den Kindesunterhalt auswirkt.
weiterlesen
eingestellt am 15.09.2022


Zum Auskunftsanspruch der Erben gegen den gesetzlichen Betreuer
Für Erwachsene, die nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann auf Antrag ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
weiterlesen
eingestellt am 01.09.2022


Versagung von Trennungsunterhalt
Trennungsunterhalt ist ein unterhaltsrechtlicher Anspruch, den ein Ehegatte im Rahmen der Trennungssituation gegen den anderen Ehegatten, der mehr verdient, haben kann.
weiterlesen
eingestellt am 15.08.2022


Einvernehmliche Scheidung
Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen und sich beispielsweise über die Auseinandersetzung des Vermögens oder die Unterhaltszahlungen bereits geeinigt haben, streben häufig eine einvernehmliche Scheidung an.
weiterlesen
eingestellt am 01.08.2022


Zum Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten und dessen Anspruchserfüllung
Ist ein Pflichtteilsberechtigter nicht Erbe geworden, so stehen ihm Auskunftsansprüche und Pflichtteilsansprüche gegen den oder die Erben zu.
weiterlesen
eingestellt am 15.07.2022


Zum Unterhaltsanspruch des entführten Kindes innerhalb der europäischen Union
Das Haager Kindschaftsübereinkommen (Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)) verbietet die widerrechtliche Verbringung von Kindern in andere Vertragsstaaten, so dass, wenn Kinder gegen den Willen eines Elternteils in einen anderen Staat verbracht werden, der Vertragsstaat des Haager Kindschaftsübereinkommens ist, die Kinder in den Ursprungsstaat zurückzubringen sind.
weiterlesen
eingestellt am 30.06.2022


Zur Einrichtung des Wechselmodells auch gegen den Willen eines Elternteils
Vor dem Oberlandesgericht Dresden ging es in einem aktuellen Verfahren um die Fragestellung, ob das Wechselmodell für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes auch gegen den entgegenstehenden Willen eines Elternteils angeordnet werden kann.
weiterlesen
eingestellt am 14.06.2022


Ein Scheidungsantrag aus dem Ausland kann nicht per WhatsApp wirksam zugestellt werden
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main ging es in einem aktuellen Verfahren um die Fragestellung, ob ein Scheidungsantrag aus Kanada, der per WhatsApp-Nachricht durch den Ehemann an die Ehefrau verschickt wurde als formwirksame gerichtliche Zustellung an die Ehefrau in Deutschland als am Scheidungsverfahren Beteiligte anzusehen ist.
weiterlesen
eingestellt am 01.06.2022


Kindesunterhalt und Darlehenstilgung
Im Rahmen des Kindesunterhalts ist bei den Leistungspflichtigen zu prüfen, wie hoch seine Einkünfte sind, aufgrund derer sich der Kindesunterhalt berechnet.
weiterlesen
eingestellt am 15.05.2022


Abstammung und Auskunft hinsichtlich des leiblichen Vaters
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass das Auskunftsverlangen des Kindes gegen die leibliche Mutter, die aufgrund einer Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter ist, dennoch nach § 1618 a BGB erfolgt.
weiterlesen
eingestellt am 30.04.2022


Vorzeitiger Zugewinnausgleich
Leben Ehegatten im Rahmen der Zugewinngemeinschaft und trennen sich voneinander, so haben sie vermögensrechtliche Auskunftsansprüche gegeneinander.
weiterlesen
eingestellt am 15.04.2022


Adoption eines Flüchtlings
Auch bei der Adoption eines Flüchtlings muss die Identität des Flüchtlings festgestellt werden, um eine Adoption zu ermöglichen.
weiterlesen
eingestellt am 01.04.2022


Eheverträge mit Pauschalabfindungen oder Bedarfsabfindungen
In einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzt sich dieser mit der Besteuerung im Rahmen des Schenkungssteuerrechts von Abfindungen aus Eheverträgen auseinander, die dann der Besteuerung unterliegen können oder aber nicht schenkungssteuerpflichtig sind.
weiterlesen
eingestellt am 15.03.2022


Zur Frage, ob Pflegegeldeinnahmen im Trennungsunterhalt zu berücksichtigen sind
Im Rahmen des Trennungsunterhalts haben beide Ehegatten für die Berechnung des jeweiligen Trennungsunterhaltsanspruchs alle Einkünfte grundsätzlich in Ansatz zu bringen.
weiterlesen
eingestellt am 01.03.2022


Vaterschaftsanerkennung setzt die persönliche Beziehung zwischen Kind und Vater für die Bestimmung nach § 85 a Aufenthaltsgesetz voraus
Während die Mutterschaft nach § 1591 BGB durch die Geburt des Kindes festgestellt wird, ist Vater eines Kindes derjenige, der nach § 1592 BGB mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft festgestellt worden ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.02.2022


Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2022
Wie in den vergangenen Jahren auch, fand zum Jahresbeginn eine Anpassung der Tabellensätze für den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle statt.
weiterlesen
eingestellt am 01.02.2022


Übertragung der elterlichen Sorge für eine Auslandsreise
Leben Eltern voneinander getrennt und üben die elterliche Sorge gemeinsam für ein Kind aus, so gilt auch für Auslandsreisen, dass sich die Beteiligten diesbezüglich abzustimmen haben.
weiterlesen
eingestellt am 15.01.2022


Zur Verwendung heimlicher Videoaufnahmen im Sorgerechtsverfahren
Vor dem Oberlandesgericht München ging es in einem Verfahren darum, ob die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater geboten ist, wenn festgestellt wird, dass Kindesmisshandlungen durch die Kindesmutter erfolgen.
weiterlesen
eingestellt am 31.12.2021


Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil
Üben beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, trennen sich die Eltern und es gibt Streit über die Ausübung des Sorgerechts, so kann auf gerichtlichen Antrag nach § 1671 BGB ein Elternteil beantragen, dass ihm durch das Familiengericht ein Teil oder die gesamte elterliche Sorge übertragen wird. In einem solchen Fall hat das Familiengericht eine zweistufige Sorgerechtsprüfung durchzuführen.
weiterlesen
eingestellt am 15.12.2021


Die Änderung des Vornamens eines Elternteils führt nicht zur Berichtigung von Geburtsurkunden der Kinder
Vor dem Bundesgerichtshof ging es in einem Verfahren um die Fragestellung, ob die Antragstellerin im Jahr 2015 vor dem Standesamt bewirkt hatte, dass ihr Vorname geändert wird, auch die Möglichkeit hat, die Geburtsurkunden ihrer Kinder, die zurzeit der Namensänderung der Mutter bereits volljährig waren, ebenfalls ändern konnte.weiterlesen
eingestellt am 30.11.2021


Zur Formwirksamkeit eines abwechselnd geschriebenen Ehegattentestaments
Ehegatten haben das Recht, gemeinsam zu testieren und ein sogenanntes Ehegattentestament zu verfassen.
weiterlesen
eingestellt am 15.11.2021


Umgangsrecht und Teilnahme an einer Einschulungsfeier
In familienrechtlichen Streitigkeiten, bei denen sich die Kindeseltern getrennt haben, geht es um häufig um Fragestellungen des Umgangs.
weiterlesen
eingestellt am 01.11.2021


Vorsorgevollmacht, Auftragsverhältnis und Rechnungslegungspflicht
Die Erteilung einer Vollmacht durch den Vollmachtgeber an den Vollmachtnehmer beinhaltet in der Regel nicht, dass der Vollmachtnehmer zur Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Vollmachtgeber verpflichtet ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.10.2021


Zur Meinungsverschiedenheit von Eltern bezüglich der Corona-Impfung ihres Kindes
Nachdem die Coronaschutzimpfung durch die ständige Impfkommission (STIKO) nun auch für Kinder und Jugendliche empfohlen wird, stellt sich die Frage, wie rechtlich mit der Situation umzugehen ist, dass sich die Eltern gegebenenfalls nicht auf eine Impfung verständigen können und welchem Elternteil dann die Entscheidung obliegt.
weiterlesen
eingestellt am 30.09.2021


Die Nichtwahrnehmung von Umgangszeiten führt nicht zum Umgangsausschluss nach § 1684 Abs. 4 BGB
Nimmt ein Elternteil die Umgangszeiten nicht wahr, die bisher geregelt wurden, so stellt sich die Frage, ob es hierfür eines Umgangsausschlusses durch das Gericht bedarf, oder ob es lediglich die gerichtliche Feststellung bedarf, dass eine gerichtliche Umgangsregelung nicht erforderlich ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.09.2021


Schwiegerelternzuwendungen im Rahmen der Eheschließung und deren Rückforderungsmöglichkeit
Im Rahmen der Eheschließung kommt es immer wieder vor, dass Eltern oder Schwiegereltern den Eheleuten Geldzuwendungen schenken, die dann zum Erwerb einer Immobilie genutzt werden.
weiterlesen
eingestellt am 28.08.2021


Änderung eines funktionierenden Umgangsmodells in ein Wechselmodell?
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ging es in einem aktuellen Verfahren um die Fragestellung, ob das Umgangsmodell, auf das sich die Eltern zunächst geeinigt haben, und das zwischen den Eltern funktionsfähig praktiziert werden kann, in ein Wechselmodell geändert werden kann.
weiterlesen
eingestellt am 15.08.2021


Rückstellungsfinanzierte Versorgungsanrechte im Rahmen der externen Teilung
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof Bezug genommen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2020; Az.: 1 BvL 5/18.
weiterlesen
eingestellt am 01.08.2021


Zur Frage der Berufsbetreuung statt der Betreuung durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen
Kommt es zur Demenz und Geschäftsunfähigkeit von Angehörigen, so stellt sich die Frage der Betreuung. Im erbrechtlichen Kontext kann diese sich auch daraus ergeben, dass beispielsweise nur ein Elternteil eine Vorsorgevollmacht erteilt hat.
weiterlesen
eingestellt am 14.07.2021


Ablehnung der Befangenheit eines Richters
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte im Rahmen einer sofortigen Beschwerde darüber zu entscheiden, ob eine Richterin, die im familienrechtlichen Unterhaltsverfahren einen rechtlichen Hinweis gegeben hat, befangen war.
weiterlesen
eingestellt am 01.07.2021


Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werden
In Sorgerechtsangelegenheiten streiten die Kindeseltern häufig um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Feststellung, welcher Elternteil berechtigt ist, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
weiterlesen
eingestellt am 15.06.2021


Zur Annahme eines fiktiv erzielten Einkommens bei voriger Nutzung einer selbstgenutzten Wohnung nach deren Verkauf
Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg ging es in einem Verfahren um die Fragestellung, ob der geschiedene Ehemann und Unterhaltsschuldner gegenüber der geschiedenen Ehefrau, der Unterhaltsgläubigerin, für seine Unterhaltszahlung sich den Betrag als fiktives Einkommen zurechnen lassen muss, den er zuvor als ersparten geldwerten Vorteil durch Selbstnutzung einer Immobilie als Wohnvorteil erzielt hat.
weiterlesen
eingestellt am 01.06.2021


Wiedereinsetzungsantrag, wenn der Anwalt aufgrund von Krankheit die Frist versäumt
Wenn in einem Rechtstreit durch die Krankheit eines Anwalts eine Frist versäumt wird, stellt sich die Frage, ob die Fristversäumung durch den Anwalt der jeweiligen Verfahrenspartei zuzurechnen ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.05.2021


Sozial-familiäre Beziehung als Voraussetzung des Umgangsrechts
Bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen ging es um das Umgangsrecht von Onkel und Tanten einem Kind.
weiterlesen
eingestellt am 01.05.2021


Adoptionsverfahren
Der Notar hat beim Amtsgericht unter Bezugnahme auf die notarielle Urkunde beantragt, die Annahme des volljährigen, 52-jährigen Anzunehmenden als Kind des inzwischen 67-jährigen Annehmenden auszusprechen.
weiterlesen
eingestellt am 15.04.2021


Kindesunterhalt – Bundesverfassungsgericht, stattgebender Kammerbeschluss vom 09.11.2020 – 1 BvR6 97/20
1. Der Kindesunterhalt darf für den Unterhaltspflichtigen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen
weiterlesen
eingestellt am 31.03.2021


Auswirkungen einer langen Trennungszeit im Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich dient im Rahmen der Scheidung der gleichberechtigten Teilhabe an erworbenen Altersvorsorgeanrechten der Ehegatten.
weiterlesen
eingestellt am 15.03.2021


Das Ende der Beistandschaft des Jugendamtes führt zur Wiedererlangung der gesetzlichen Vertretung des Kindes für den sorgeberechtigten Elternteil
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Verfahren darüber zu entscheiden, ob die Beendigung der Beistandschaft durch das Jugendamt für das minderjährige Kind dazu führt, dass der zuvor sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung für das Kind wiedererlangt.
weiterlesen
eingestellt am 28.02.2021


Folgen des Sorgerechtsentzugs der allein sorgeberechtigten Kindesmutter
Wird ein Kind in die Ehe geboren, so sind beide Kindeseltern sorgeberechtigt.
weiterlesen
eingestellt am 15.02.2021


Keine Sorgerechtsentscheidung im vereinfachten Verfahren bei Offenkundigkeit von Gründen, die einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen
Die Beschwerde der Kindesmutter führte zur Zurückverweisung des gerichtlichen Verfahrens an das Amtsgericht
weiterlesen
eingestellt am 31.01.2021


Die Berechnung des Minderjährigenunterhalts bei höheren Einkommen der Eltern
Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen vom 15.11.2017 (Az.: XII ZB 503/16) und vom 25.09.2019 (Az.: XII ZB 25/19) den Weg dafür bereitet, dass neue Berechnungsmethoden des Kindesunterhalts bei hohen Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen entstehen können.
weiterlesen
eingestellt am 15.01.2021


Elterliche Sorge bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10.6.2020 entschieden, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht übertragen wird, wenn eine Prognose besteht, dass die gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht funktionieren werde, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass zwischen den Kindeseltern auch zukünftig keine Kooperation stattfinden und eine Phase der Erprobung erheblich belastend für das Kind wäre.
weiterlesen
eingestellt am 31.12.2020


Ehegattenauskunftspflicht zum Versorgungsausgleich beim Streit um Voraussetzungen der Ehescheidung
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ging es um die Fragestellung, ob das Auskunftsrecht der Ehegatten zu den Versorgungsausgleichsanwartschaften auch dann gegeben ist, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung zwischen den Parteien streitig sind.
weiterlesen
eingestellt am 15.12.2020


Zum Scheinbeschluss und der Zulässigkeit einer Beschwerde im familienrechtlichen Verfahren
Entscheidungen in Familiensachen werden durch Beschluss des Gerichts den Verfahrensbeteiligten zugestellt.
weiterlesen
eingestellt am 30.11.2020


Gesamtschuldverhältnis und Mietschulden
Bezüglich gemeinsam begründeter Mietschulden gilt der Grundsatz, dass während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Ausgleich wegen gezahlter Miete wegen der Überlagerung des Gesamtschuldnerverhältnisses durch die eheliche Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.11.2020


Konkrete Bedarfsbemessung beim Ehegattenunterhalt
Um die Höhe des Ehegattenunterhalts zu bemessen, ist der Bedarf beim nachehelichen Unterhalt gemäß § 1578 As. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln, der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen bestimmt.
weiterlesen
eingestellt am 31.10.2020


Die Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten bei der Einkommensermittlung beim Kindesunterhalt
Bei der Ermittlung der Höhe des Einkommens ist für die Berechnung von Kindesunterhalt fraglich, inwiefern Verbindlichkeiten abzugsfähig vom Einkommen sind.
weiterlesen
eingestellt am 15.10.2020


Kinderbonus aufgrund von Corona und Auswirkungen auf die Kindesunterhaltspflicht
Der Kinderbonus von 300,00 € pro Kind wird an jede Familie ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Eltern getrennt sind oder nicht. Bei Eltern, die in Trennung leben, wird der Kinderbonus genauso wie das Kindergeld behandelt.
weiterlesen
eingestellt am 01.10.2020


Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht
Gemäß §§ 1605 Abs. 1, 259, 269 BGB ist geregelt, wie die unterhaltsrechtlich geschuldete Auskunft zu erteilen ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.09.2020


Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und elterliche Sorge
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ging es in einer aktuellen Entscheidung im Eilverfahren darum, ob die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, hier islamischer Staat, bei der Rückkehr nach Deutschland mit anschließender Inhaftierung der Mutter einen Entzug der elterlichen Sorge für die vier Kinder der Mutter rechtfertigt.
weiterlesen
eingestellt am 01.09.2020


Das eindeutige Geschlecht berechtigt nicht zur Ersetzung oder Streichung der Geschlechtsangabe in Personenstandsurkunden
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung erneut auf § 45 b Personenstandsgesetz und den darin erforderlichen Kriterien zur Streichung oder Ersetzung der bisherigen Geschlechtsangabe in Personenstandsurkunden Bezug genommen.
weiterlesen
eingestellt am 14.08.2020


Eine gerichtliche Umgangsvereinbarung beendet das Umgangsverfahren nicht
Während das Kind das Recht auf Umgang mit den Eltern hat, haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des Umgangs mit dem Kind.
weiterlesen
eingestellt am 31.07.2020


Zur Vereinbarkeit der Namensführung im Rahmen der Volljährigenadoption mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Verfahren, in dem es um die Volljährigenadoption und die Frage der Namensführung des Geburtsnamens als alleinigen Familiennamen geht, im Rahmen eines Vorlagebeschlusses die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragt.
weiterlesen
eingestellt am 15.07.2020


Zur Vereinbarkeit der externen Teilung in Versorgungsausgleichssachen mit dem Grundgesetz
Der Versorgungsausgleich beinhaltet im Scheidungsverfahren den Ausgleich der Versorgungsanwartschaften, die die Beteiligten im Rahmen von Rentenversicherungsverträgen während der Ehezeit erzielt haben.
weiterlesen
eingestellt am 01.07.2020


Die Beschleunigungsrüge in familienrechtlichen Verfahren
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 4.3.2020 entschieden, dass bei der Prüfung der Beschleunigungsrüge die gesamte Zeit der Anhängigkeit des Gerichtsverfahrens in die Prüfung einbezogen werden muss, da die Gesamtdauer eines Gerichtsverfahrens dafür maßgeblich sein kann, wie beschleunigt ein Beschwerdeverfahren zu führen ist.
weiterlesen
eingestellt am 15.06.2020


Die Vaterschaftsanfechtung durch die Kindesmutter ist nicht davon abhängig, dass die Anfechtung dem Kindeswohl dient
In einer aktuellen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob einer Mutter das Recht auf Anfechtung der Vaterschaft zu untersagen ist, da die Kindeswohldienlichkeit der Anfechtung entgegenstehen könnte.
weiterlesen
eingestellt am 01.06.2020


Krankenversicherungsbeiträge und Barunterhalt im Kindesunterhalt
Der Bedarf an Unterhalt, den ein Kind gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil hat, umfasst auch Leistungen zur Krankenversicherung.
weiterlesen
eingestellt am 15.05.2020


Anwendung der Steuerklasse bei Erwerben vom biologischen Vater, der nicht der rechtliche Vater ist
Der Bundesfinanzhof hatte in einer aktuellen Entscheidung darüber zu urteilen, welche Steuerklasse für eine Schenkung anzuwenden ist, die der biologische Vater seiner Tochter gemacht hatte.
weiterlesen
eingestellt am 01.05.2020


Zu der Frage der Anrechnung erzielter Nebeneinkünfte im Rahmen des Trennungsunterhalts
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung Kriterien dafür aufgestellt, ob und wann Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, die der Unterhaltspflichtige erzielt, bei der Berücksichtigung des Einkommens im Trennungsunterhalt eine Rolle spielen.
weiterlesen
eingestellt am 15.04.2020


Zum Namensänderungsverfahren und der gerichtlichen Genehmigung der Antragstellung
Der Mutter zweier Kinder, die aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangen sind und deren Vater zunächst unbekannt war, wurde mit oberlandesgerichtlichem Beschluss wesentliche Teile der elterlichen Sorgen auf das Jugendamt übertragen. 
weiterlesen
eingestellt am 01.04.2020


Der Einfluss von Corona im Familienrecht bei Trennung und Scheidung
Da sich das alltägliche Leben aufgrund des Corona-Virus geändert hat, hat dies auch Auswirkungen in familienrechtlichen Bereichen.
weiterlesen
eingestellt am 26.03.2020


Der Einfluss von Corona bezüglich des Umgangs
Die Corona-Krise hat auch erhebliche Auswirkungen auf das familienrechtliche Thema Umgang.
weiterlesen
eingestellt am 26.03.2020


Die Ausübung des Sorgerechts und die Auswirkungen von Corona
Das Corona-Virus wirkt sich in vielen Rechtsbereichen aus, z. B. auch auf das Sorgerecht
weiterlesen
eingestellt am 26.03.2020


Auswirkungen von Corona in Bezug auf das Thema Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt)
Das Thema Corona spielt auch eine bedeutende Rolle bei Trennung und Scheidung in Bezug auf Unterhaltsregelungen.
weiterlesen
eingestellt am 26.03.2020


Die Auswirkungen von Corona auf den Zugewinnausgleich, die Vermögensauseinandersetzung und die Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien
Es können sich auch Veränderungen in Bezug auf den Zugewinnausgleich aufgrund von der Corona-Krise ergeben.
weiterlesen
eingestellt am 26.03.2020


Zur Abänderung gerichtlicher Unterhaltsvergleiche und der Unterhaltspflicht kraft rechtlicher Abstammung
Vor dem Bundesgerichtshof ging es in einem aktuellen Verfahren um die Fragestellung der Abänderbarkeit von gerichtlichen Unterhaltsvergleichen, die in einem familiengerichtlichen Verfahren geschlossen wurden und zudem um die Fragestellung der Koppelung von Unterhaltsansprüchen an die rechtliche Abstammung.
weiterlesen
eingestellt am 15.03.2020


Zur Abgrenzung des § 985 BGB auf Herausgabe der ehemaligen Ehewohnung zu § 1568 a BGB auf Überlassung der Ehewohnung
In einem aktuellen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um die Fragestellung des Zusammenspiels der § 985 BGB auf Herausgabe der Ehewohnung zu § 1568 a Abs. 1 BGB auf Überlassung der Ehewohnung.
weiterlesen
eingestellt am 01.03.2020


Nachehelicher Ehegattenunterhalt und dessen Bemessung nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Bemessung nachehelicher Ehegattenunterhaltsansprüche ergänzt, indem er in einer aktuellen Entscheidung ausgeführt hat, dass es die tatsächliche Vermutung gibt, dass Beträge bis zur Höhe des doppelten Satzes der Düsseldorfer Tabelle und somit 11.000,00 € vollständig für den Bedarf der Familie aufgewendet werden.
weiterlesen
eingestellt am 15.02.2020


Keine Bindungswirkung bezüglich einer späteren Umgangsentscheidung bei vorab festgestellter Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs geht dieser darauf ein, dass es sich bei Sorgerechtsentscheidungen und Umgangsrechtsentscheidungen um separate und eigenständige Verfahrensgegenstände handelt.
weiterlesen
eingestellt am 31.01.2020


Zur Führung des Nachnamens von Geschwisterkindern
§ 1617a BGB trifft die gesetzliche Entscheidung darüber, welchen Geburtsnamen ein Kind von Eltern erhält, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen und bei denen ein Elternteil die alleinige Sorge ausübt.
weiterlesen
eingestellt am 15.01.2020


Trennungsunterhaltanspruch beim Nichtzusammenleben während der Ehe
In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main hatte dieses über einen Sachverhalt zu beschließen, ob ein Trennungsunterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen auch dann besteht, wenn eine eheliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten in der Form nicht bestanden hat, dass diese nicht zusammen gelebt haben.
weiterlesen
eingestellt am 31.12.2019


Änderung des Versorgungsausgleichs wegen langer Trennungszeit
Gemäß § 27 VersAusglG findet der Versorgungsausgleich dann nicht statt, wenn er grob unbillig wäre. Wann grobe Unbilligkeit vorliegt, ist jeweils eine Einzelentscheidung und hängt von den Gesamtumständen ab.
weiterlesen
eingestellt am 15.12.2019


Für die Bestellung des Ergänzungsbetreuers bedarf es einer konkreten und zu erwartenden Verhinderung des gegenwärtigen Betreuers
Im Rahmen eines sogenannten Behindertentestaments hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der für die Vermögenssorge eingesetzte Betreuer der behinderten Tochter der Erblasser eines Ergänzungsbetreuers bedarf.
weiterlesen
eingestellt am 01.12.2019


Das reine Umgangsrecht am Wochenende berechtigt nicht zum Bezug einer großen Wohnung über einen Berechtigungsschein
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 darüber zu beschließen, inwieweit das Umgangsrecht mit den eigenen Kindern, das nur am Wochenende ausgeübt wird, zum Bezug einer größeren Wohnung im Rahmen des Erhalts von Sozialleistungen berechtigt.
weiterlesen
eingestellt am 15.11.2019


Übertragung des alleinigen Sorgerechts im Rahmen der einstweiligen Anordnung auf den Elternteil, der zuvor kein Sorgerecht hatte
Vor dem brandenburgischen Oberlandesgericht war im Rahmen des einstweiligen Anordnungsverfahrens zu entscheiden, ob das Kind bei der Kindesmutter, die die alleinige elterliche Sorge hatte verbleiben sollte, oder ob das Sorgerecht insgesamt auf den Kindesvater, der zu dem Antragszeitpunkt lediglich Umgangsrecht hatte, übertragen werden sollte.
weiterlesen
eingestellt am 31.10.2019


Erbrechtsfeststellung durch rechtskräftiges Versäumnisurteil und dessen Bindung für das Nachlassgericht
Vor dem OLG Frankfurt am Main war darüber zu entscheiden, ob ein Versäumnisurteil, das im Rahmen der Feststellung des quotalen Erbrechts unter einer Erbengemeinschaft erteilt wurde, Bindungswirkung für das Nachlassgericht entfaltet. Das Versäumnisurteil wurde vor einem anderen Gericht als dem Nachlassgericht erwirkt.
weiterlesen
eingestellt am 15.10.2019


Zum Billigungsbeschluss der Umgangsregelung des § 156 Abs. 2 FamFG
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung zur Umgangsregelung des § 156 Abs. 2 FamFG ausgeführt, dass familiengerichtliche Billigungen zur Erzielung einer einvernehmlichen Regelung über die Herausgabe oder den Umgang des Kindes nicht nur gerichtlich zu billigen ist, sondern dass diese Billigung durch Beschluss zu erfolgen hat.
weiterlesen
eingestellt am 01.10.2019


Der Anspruch auf Trennungsunterhalt steht den Ehegatten auch dann zu, selbst wenn sie vor der Trennung nicht zusammengelebt haben
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main lag eine Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung vor, die den Antrag der Ehefrau auf Trennungsunterhalt gegen ihren Ehemann zuvor abgewiesen hatte.
weiterlesen
eingestellt am 15.09.2019


Die gemeinsame elterliche Sorge ist nicht zwangsläufig bei einem Elternkonflikt aufzuheben
Im vorliegenden Fall hatte das OLG Karlsruhe darüber zu entscheiden, ob wegen eines vorgetragenen Elternkonflikts die elterliche Sorge auf die Mutter zu übertragen sei, die dies beantragt hatte.
weiterlesen
eingestellt am 01.09.2019


Zu den Voraussetzungen der Stundung des Pflichtteilsausgleichs
Das Pflichtteilsrecht dient dazu, den Erben eine unentziehbare Rechtsposition zu gewährleisten.
weiterlesen
eingestellt am 15.08.2019


Meinungsverschiedenheiten bzgl. des Umzugs eines Kindes ins Ausland
In einer aktuellen Entscheidung hatte das OLG Stuttgart darüber zu entscheiden, ob bei der Fragestellung, dass ein Kind mit einem Elternteil ins Ausland zieht, die Norm des § 1628 BGB einschlägig sei oder vielmehr die Norm des § 1671 BGB.
weiterlesen
eingestellt am 01.08..2019


Zur Herausgabe des Kinderreisepasses
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu einer seit langem strittigen Rechtsfrage Stellung genommen.
weiterlesen
eingestellt am 14.07.2019


Zur Kostenpflicht des Auskunftsersuchens des Nachlassgläubigers
In einer aktuellen Entscheidung stellt das Oberlandesgericht Hamburg den Unterschied des kostenpflichtigen Auskunftsbegehrens gegenüber dem Nachlassgericht, einem Antrag auf Akteneinsicht gegenüber.
weiterlesen
eingestellt am 01.07.2019


Zur Frage der Akteneinsicht in familiengerichtlichen Verfahren
§ 13 FamFG beinhaltet den Anspruch der Verfahrensbeteiligten, dass sie Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen können.
weiterlesen
eingestellt am 15.06.2019


Zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter
In einem zivilrechtlichen Verfahren kann es zur Ablehnungsanträgen gegen den amtierenden Richter oder die amtierende Richterin kommen. Dies ist auch bei familiengerichtlichen Verfahren zulässig.
weiterlesen
eingestellt am 01.06.2019


Die Verfassungswidrigkeit des vollständigen Ausschlusses einer Stiefkindadoption bei nichtehelichen Familien
In einem aktuellen Fall hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt.
weiterlesen
eingestellt am 15.05.2019


Finanzielle Folgen einer Umgangsverweigerung
Wenn eine gerichtliche Umgangsregelung vereitelt wird, können Schadensersatzansprüche gegen den verpflichteten Elternteil in Betracht kommen.
weiterlesen
eingestellt am 01.05.2019


BGH: Befangenheit eines Richters
Wegen der Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter abgelehnt werden, wenn seine Ehefrau als Sekretärin in der Rechtsanwaltskanzlei arbeitet, die die Gegenpartei vor diesem Richter vertritt.
weiterlesen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2019 – 13 UF 8/19, vgl. Forum Familienrecht 3/2019, S. 126 ff., eingestellt am 15.04.2019


Missbrauch der Bankvollmacht zur Abhebung von Geldbeträgen von einem Konto des anderen Ehegatten nach Trennung der Eheleute
Missbraucht ein Ehegatte eine ihm zuvor erteilte Vollmacht, um von einem Konto des anderen Ehegatten nach der erfolgten Trennung größere Geldbeträge abzuheben, so findet auf diesen Sachverhalt deutsches Recht Anwendung, sofern die Bank ihren Sitz in Deutschland hat und von einem deutschen Konto abgehoben wurde.
weiterlesen
OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.10.2018, Az.: 7 UF 617/18, eingestellt am 01.04.2019


Vergütung des Anwalts bei Verfahrenskostenhilfe nach Abschluss des Scheidungsverfahrens
weiterlesen
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.8.2018, Az 10 WF 973/18, eingestellt am 14.03.2019


Zur Übertragung der Ausbildungsunterhaltsrechtsprechung auf ein Studium nach der mittleren Reife
Im Rahmen des Ausbildungsunterhalts wurde eine Rechtsprechung entwickelt, die Unterhalt auch in den Fällen gewährt, in denen nach dem Abitur zunächst eine Lehre absolviert wurde und im Anschluss das Studium erfolgte.
weiterlesen
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2018, Az 11 UF 159/18, eingestellt am 28.02.2019


Zur Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung als Vorfrage im Verfahren
Ist die im Ausland zwischen den Ehegatten vorgenommene Privatscheidung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren von Bedeutung, so ist deren Anerkennung im Verfahren selbst zu prüfen. Es kann von den Beteiligten nicht verlangt werden, vor dem Verfahren ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchzuführen.
BGH, Beschluss vom 28.11.2018, Az XII ZB 217/17, eingestellt am 14.02.2019


Versorgungsausgleich: Bewertungszeitpunkt bei der internen Teilung von Versorgungsanrechten
Bei einer kapitalgedeckten laufenden Versorgung ermittelt das Gericht den Ausgleichswert aufgrund des der Versorgung zugrunde liegenden Restkapitalwerts. Der Ausgleichswert wird zeitnah zu der Versorgungsausgleichsentscheidung oder den mutmaßlichen Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ermittelt. Für die interne Teilung des Versorgungsanrechts wird nicht der Zeitpunkt des Ehezeitendes festgelegt, sondern der Bewertungszeitpunkt selbst.
BGH, Beschluss vom 21.11.2018, Az XII ZB 315/18, eingestellt am 31.01.2019


Kinderehen: Vorlage des Bundesgerichtshofs an das Bundesverfassungsgericht
Der Bundesgerichtshof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, inwieweit Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB, der der Vermeidung von Kinderehen dient, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach dieser Vorschrift ist eine Ehe nach deutschem Recht unwirksam, wenn die nach ausländischem Recht geschlossene Ehe mit einem nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen, der noch nicht 16 Jahre alt ist, geschlossen wurde. Eine solche Ehe ist zudem aufhebbar, wenn der Minderjährige zwar 16 aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In der Vorlage wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Qualifikation der Nichtehe ohne Einzelfallprüfung erfolgen kann.
BGH, Beschluss vom 14.11.2018, Az XII ZB 292/16, eingestellt am 15.01.2019


Zur Besorgnis der richterlichen Befangenheit in Kindschaftssachen
Liegen Verfahrensfehler eines Richters in einem Verfahren über Kindschaftssachen vor, so begründet nicht jeder durch den Richter begangener Verfahrensfehler die Besorgnis der richterlichen Befangenheit. Anders verhält es sich, wenn ein erheblicher Verfahrensverstoß vorliegt, wie etwa der leichtfertige Umgang mit geschützten grundrechtlichen Positionen. Ein Ablehnungsgrund wegen der Besorgnis der Befangenheit kann vorliegen, wenn der Richter, trotz Weigerung des sorgeberechtigten Elternteils, die durch einen Sachverständigen vorzunehmende Untersuchung des Kindes anordnet, ohne Gründe für die Anordnung mitzuteilen.
OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2018, Az 4 WF 251/18, eingestellt am 01.01.2019


BGH: Kein Beschwerderecht der Verwaltungsbehörde nach § 59 FamFG bei Namensänderung
Der BGH hat in seinem Beschluss festgestellt, dass einer Verwaltungsbehörde im Namensänderungsverfahren nach §§ 11, 2 Namensänderungsgesetz kein selbständiges Beschwerderecht nach § 59 FamFG zustehe. Nach dieser Vorschrift steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch einen Gerichtsbeschluss in eigenen Rechten verletzt ist. Eine Verletzung in eigenen Rechten kann bei der Verwaltungsbehörde im streitigen Verfahren nicht gesehen werden. Eine Beeinträchtigung der Wahrnehmung des öffentlichen Interesses durch das behördliche Handeln reicht nicht aus, um eine Verletzung in eigenen Rechten zu begründen.
BGH, Beschluss vom 21.3.2018, Az XII ZB 458/17, eingestellt am 15.12.2018



Ehevertrag, gerichtliche Inhaltskontrolle und teilweise Unwirksamkeit
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Regelung zum Betreuungsunterhalt in einem Ehevertrag unwirksam ist, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Anspruch wird ohne Kompensationsleistung auf das Existenzminimum beschränkt,
  • die beruflichen Einschränkungen wegen der erforderlichen Kinderbetreuung treffen nur ein Elternteil und
  • ein Kinderwunsch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kann nicht ausgeschlossen werden.

Wurde in den Vertrag eine salvatorische Klausel aufgenommen, so ist lediglich die Vereinbarung unwirksam.
Quelle: OLG Celle, Beschluss vom 13.09.2018 – 17 UF 28/18, eingestellt am 01.12.2018



Übertragung des alleinigen Sorgerechts, § 1671 Abs. 1 BGB
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass das elterliche Grundrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder, Art. 6 Abs. 2 GG, nicht die Pflicht des Gesetzgebers begründet, das Wechselmodell als Regelfall vorzugeben. Diese Auffassung widerspricht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht der UN-Kinderrechtskonvention. Wird durch ein Gericht die Anordnung des Wechselmodells abgelehnt, da die Kindeseltern in hohem Maße zerstritten sind, so sei dies nicht zu beanstanden.
Quelle: BVerfG, 22.01.2018 – 1 BvR 2616/17. In: FamRZ 2018. S. 593 ff., eingestellt am 15.11.2018



Gründe für die Versagung eines paritätischen Wechselmodells
Trennen sich Eltern gemeinsamer Kinder und strebt ein Elternteil ein paritätisches Wechselmodell an, so kann das auch gegen den Willen des anderen Elternteils angeordnet werden, sofern dies dem Kindeswohl entspricht, vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB601/15.

Bei einem paritätischen Wechselmodell betreuen die Eltern das Kind zu gleichen Teilen.
Das OLG Bremen hat in seiner aktuellen Entscheidung drei Gründe genannt, die, sofern sie kumulativ vorliegen, der gerichtlichen Anordnung eines paritätisches Wechselmodells entgegenstehen:

1. Eine fehlende Kommunikations– und Kooperationsfähigkeit der Eltern,
2. weit auseinanderliegende Wohnorte der Eltern (> 100 km),
3 keine verlässliche Planung der Durchführung des Wechselmodells aufgrund kontinuierlich wechselnder Arbeitszeiten eines Elternteils.

Nach Ansicht des Gerichts kann in einer solchen Situation keine Regelung im wohlverstandenen Interesse und damit zum Wohl des Kindes getroffen werden, um das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich anzuordnen.
Quelle: OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 – 4 UF 57/18. In: BAV-Info 03/2018, eingestellt am 30.10.2018



Warn- und Hinweispflichten des Anwalts, die über das Mandat hinausgehen
Im Rahmen der Mandatsbearbeitung und Mandantenberatung hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten über das Verfahren zu beraten und über mögliche Risiken im strategischen Vorgehen zu informieren und zu warnen.

Der BGH hat in seiner aktuellen Rechtsprechung Stellung genommen, inwieweit diese Warn- und Hinweispflichten bestehen, wenn sie über das Mandat hinausgehen. Ein Anwalt kann grundsätzlich nur zu den Lebenssachverhalten beraten, die ihm gegenüber offengelegt werden.

Waren dem Rechtsanwalt aber außerhalb des ihm erteilten Mandats die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Falles bekannt und stellen diese eine drohende Gefahr für den Mandanten dar, dann trifft den Anwalt die Hinweis- und Warnpflicht auch für Risiken, die außerhalb des Mandats liegen.

Den Mandanten trifft in einem solchen Fall die Darlegungs- und Beweislast.
Quelle: BGH, Urteil vom 21.06.2018 – IX ZR 80/17. In: ErbR 2018. S. 609, eingestellt am 15.10.2018



Verwirkung nachehelichen Unterhalts
Eine Verwirkung des nachehelichen Unterhalts kann auch dadurch erfolgen, dass der den Unterhalt gerichtlich verfolgende Ehegatte (Unterhaltsgläubiger) das Verfahren über einen längerfristigen Zeitraum nicht betreibt. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer nahezu dreijährigen Nichtverfolgung des rechtshängigen Unterhaltsanspruchs die Verwirkung gegeben sein kann. Der Unterhaltsschuldner kann nach so einen Zeitraum davon ausgehen, dass der Unterhaltsgläubiger den Anspruch nicht weiterverfolgt, so dass das Umstandsmoment der Verwirkung gegeben ist.
Quelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018 – 8 UF 217/17. In: Forum Familienrecht 9/2018. S. 377, eingestellt am 30.09.2018



Ehegattenunterhalt
Wird die Erwerbstätigkeit eines Ehegatten während der Ehezeit unterbrochen und folgen daraus geringere Rentenanwartschaften, so kann dies einen ehebedingten Nachteil nach § 1578b BGB darstellen. Wird dieser Nachteil allerdings im Rahmen des Versorgungsausgleichs ausgeglichen, so besteht dieser Nachteil nicht mehr. Durch den Versorgungsausgleich ist die Versorgungsbilanz zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Der Nachteil wird dadurch von beiden Ehegatten getragen.
Quelle: BGH, Beschluss vom 04.07.2018 – XII ZB 122/17. In: Forum Familienrecht 9/2018. S. 376- 377, eingestellt am 14.09.2018



Unterhaltspflicht und Rollenwahl in neuer Lebensgemeinschaft
Bekommt ein Elternteil in einer neuen Beziehung ein Kind und nimmt hierfür eine Elternzeit von zwei Jahren in Anspruch, so verstößt das grundsätzlich nicht gegen die unterhaltsrechtliche Obliegenheit gegenüber dem Kind aus der vorangegangenen Beziehung, selbst wenn daraus eine Minderung des Unterhalts resultiert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rollenwahl der Eltern in der neuen Lebensgemeinschaft aus unterhaltsrechtlicher Sicht akzeptiert werden kann. Dies ist anhand einer Interessenabwägung vorzunehmen. Die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen, die die Rollenwahl der neuen Lebensgemeinschaft begründen, sind gegen die Interessen des unterhaltsberechtigten Kindes aus der vorangegangenen Beziehung abzuwägen. Überwiegen die Interessen der neuen Lebensgemeinschaft erheblich die Interessen des unterhaltsberechtigten Kindes aus der vorangegangenen Beziehung, so sind Minderungen der Unterhaltspflicht zu akzeptieren.
Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2016 - 13 UF 257/16 im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.02.2015 - XII ZB 181/14, eingestellt am 01.09.2018



Wann ist die Fremdbetreuung des Kindes Mehrbedarf und wann eine berufsbedingte Aufwendung?
Bei der Fremdbetreuung des Kindes durch Dritte stellt sich die Frage, wie die hierdurch entstehenden Kosten unterhaltsrechtlich zu werten sind. Der BGH hat entschieden, dass die Fremdbetreuungskosten immer dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen, wenn die Förderung und Betreuung des Kindes pädagogisch veranlasst ist und in einer privaten oder staatlichen Einrichtung erfolgt. Im Gegensatz dazu sind Fremdbetreuungskosten berufsbedingte Aufwendungen, wenn die Betreuung allein durch die Berufstätigkeit des Elternteils ausgelöst wird, der das Kind betreut.
Quelle: BGH, Beschluss vom 4.10.2017 – XII ZB 55/17, eingestellt am 15.08.2018



Elternunterhalt, 2. Teil
In einigen Fällen sind Kinder nicht unterhaltspflichtig, wenn z. B. der Elternunterhalt durch schwere Verfehlungen der Eltern gegen das Kind gem. § 1611 BGB verwirkt ist. Die Verwirkung stellt jedoch einen Ausnahmetatbestand dar und es muss eine sehr schwere Verfehlung für die Verwirkung vorliegen. Wenn beispielsweise jahrelang kein Kontakt mehr zwischen dem Kind und dem Elternteil besteht und der Elternteil seine eigene frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind grob vernachlässigt hat, kann ein Fall der Verwirkung eingetreten sein. Die Verwirkung ist immer in jedem Einzelfall zu überprüfen. Ist ein pflegebedürftiger Elternteil sozialhilfebedürftig, ist der Unterhaltsbedarf nur auf eine einfache und kostengünstige Heimunterbringung beschränkt. Wenn der Sozialhilfeträger einen Elternteil in einem Heim mit hohen Heimkosten unterbringt, können die Kinder entgegnen, dass es in der Umgebung auch günstigere Heime gäbe. Nur in dem Fall, wenn das günstigere Heim nicht zumutbar ist, kann der Sozialhilfeträger die höheren Kosten verlangen.

Wenn ein Elternteil unterhaltsbedürftig ist und mehrere Kinder hat, müssen die unterhaltspflichtigen Kinder jeweils anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen Unterhalt für den Elternteil zahlen (§ 1603 Abs. 1 BGB). Wenn ein Kind allein für den Elternunterhalt aufkommt, obwohl bei den Geschwistern genug Einkommen und Vermögen vorhanden ist, kann es einen finanziellen Ausgleich von den anderen Geschwistern verlangen.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 01.08.2018



Elternunterhalt, 1. Teil
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kinder gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen, wenn die Eltern bedürftig und nicht finanziell in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Wenn ein Elternteil im Pflegeheim untergebracht werden muss, sind die Kosten häufig so hoch, dass die Pflegeversicherung und die Rente nicht ausreicht. In der Regel zahlt dann zunächst der Sozialhilfeträger die Kosten und fordert das Geld später von dem Kind zurück. Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen des Kindes wird ein Selbstbehalt von 1.800,00 € abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie beträgt 3.240,00 €. Das unterhaltspflichtige Kind muss auch das Vermögen bis zu einer Schongrenze ausgeben, wobei eine angemessene, selbstgenutzte Immobilie zum Schonvermögen gehört. Soweit das Vermögen nachweislich der eigenen Alterssicherung dient, bleibt es unangetastet. In angemessener Höhe dürfen auch finanzielle Reserven für ein Haus, Urlaub, Ersatz eines defekten Pkw usw. gebildet werden. Bei dem Schonvermögen der Kinder gibt es keine gesetzlich geregelten festen Grenzen. Gegenüber dem Sozialhilfeträger muss dargelegt werden, in welcher Höhe und für welchen Zweck Geld zurückgelegt wird. Dabei genießt die selbstgenutzte Immobilie den stärksten Schutz in Bezug auf das Schonvermögen.

Eltern erhalten nur dann Unterhalt, wenn das eigene Einkommen und das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist. Besitzt ein Elternteil, der in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, eine Immobilie, muss diese zunächst verkauft werden, damit die Pflegekosten gezahlt werden. Ein Elternteil, der Unterhalt von seinen Kindern verlangt, darf ein Schonvermögen von zurzeit 5.000,00 € für sich behalten.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 15.07.2018



Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil aufgrund mangelnder Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern
Mangelnde Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft der Eltern bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind kann zur Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil führen. In dem durch das OLG Düsseldorf zu entscheidenden Fall lebte das gemeinsame Kind nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Die Eltern stritten über einen Zeitraum von fünf Jahren über insgesamt acht Verfahren über kindesbezogene Belange in mehreren Instanzen. Sie zeigten keine Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit dem Kind und den zu regelnden Sachverhalten. Nach Auffassung des Gerichts blieb das Kindeswohl in der Auseinandersetzung zwischen den Eltern unberücksichtigt. Aufgrund einer fehlenden Kommunikationsbasis zwischen den Eltern wurde das Sorgerecht insgesamt und nicht nur in Teilen auf die betreuende Mutter übertragen.
Quelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.11.2017 – 1 UF 151/17. In: Forum Familienrecht 6/2018. S. 258, eingestellt am 01.07.2018



Kindesunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Kind auch während der Zeit der Ableistung des freiwilligen sozialen Jahres Unterhalt zu leisten ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind minderjährig ist und die Ableistung des Freiwilligenjahres der Berufsfindung des Kindes dient.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2018 – 2 UF 135/17. In: Forum Familienrecht 6/2018. S. 257, eingestellt am 15.06.2018



BGH: Ehepartner darf Kfz-Versicherung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten kündigen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ehegatte die Vollkaskoversicherung für das Familienauto auch ohne Vollmacht des anderen kündigen darf. Die Kündigung sei ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Die Ehefrau unterhielt eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für den, auf ihren Ehemann zugelassenen, Familienwagen. Der Ehemann kündigte die Vollkaskoversicherung mit einem nur von ihm unterzeichneten Schreiben. Später wurde das Auto durch einen selbst verursachten Unfall beschädigt und es entstand ein Schaden von 12.600 €. Die Ehefrau widerrief die Kündigung, klagte gegen die Versicherung auf Übernahme der Reparaturkosten. Wie auch in allen Vorinstanzen blieb die Klage der Ehefrau ohne Erfolg, denn die vom Ehemann ausgesprochene Kündigung sei gemäß § 1357 BGB wirksam. Die Kündigung sei ein „Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie“. Da es den Eheleuten nach § 1357 BGB möglich sei, für und gegen ihren jeweiligen Partner Rechte und Pflichten zu begründen, müsse es ihnen spiegelbildlich auch erlaubt sein, sich hiervon mit Wirkung für und gegen den anderen wieder zu lösen.
BGH Urteil vom 28.2.2018, Az. XII ZR 94/17, eingestellt am 01.06.2018



Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Entzug des Sorgerechts von Sektenmitgliedern der Sekte „Zwölf Stämme“
Mitglieder der Sekte „Zwölf Stämme“ haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Entziehung des Sorgerechts für ihre Kinder geklagt. Dieser bestätigte jedoch die deutschen Gerichte, da die Kinder vor Prügelstrafen geschützt werden müssten. Die körperlichen Züchtigungen an Kindern sei in der Sekte Alltag, was das deutsche Jugendamt zum Einschreiten veranlasste. In der Sekte „Zwölf Stämme“, die 1970 in den USA gegründet wurde, werden konservative Werte gelebt: Strenge Hierarchien, Männer sind den Frauen übergeordnet, es gibt viel Arbeit, keinen Lohn, kein Eigentum, keine Krankenversicherung oder öffentliche Schulen, nur die Gemeinschaft. Nachdem ein Fernsehjournalist im Jahr 2013 heimlich Prügelstrafen gegen Kinder filmte (das jüngste Kind war 3 Jahre alt), wurde das örtliche Jugendamt eingeschaltet und das Familiengericht hat den Eltern sämtlicher dort lebender Minderjähriger im Wege der einstweiligen Anordnung das Sorgerecht entzogen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Entziehung des Sorgerechts nicht zu beanstanden sei, da es für die Kinder das Risiko einer unmenschlichen Behandlung gegeben habe.
EGMR Urteil vom 22.3.2018, Beschw.-Nr. 11308/16 u.a., eingestellt am 15.05.2018



Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Sorge- und Umgangsrecht
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch Urteil vom 06.10.2016 entschieden, dass die Verweigerung des Umganges eines Vaters mit seinem Kind ein Eingriff in das Recht auf das Familienleben darstellt. Es gehört zu der Pflicht des Staates, das Umgangsrecht eines Elternteils auch gegen den Widerstand des anderen Elternteils unverzüglich durchzusetzen.

Wenn die Kindesmutter den Umgang des Kindes mit dem Vater vereitelt und wenn dies durch die Verfahrensführung innerstaatlicher Gerichte dahingehend unterstützt wird, dass Ordnungsgeldbeschlüsse gegen die Kindesmutter aufgehoben werden, so liegt ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vor. Gleiches gilt, wenn aufgrund eines Privatgutachtens das Umgangsrecht für drei Jahre ausgesetzt wird.

Dem Kindesvater ist daher für immaterielle Schäden eine Entschädigung i.H.v. 10.000 € zuzusprechen sowie ein Betrag für Auslagen und Kosten.
EGMR, Urteil vom 06.10.2016 - 23280/08, juris = FamRZ 2018, 350, eingestellt am 01.05.2018



OLG Bremen: Entzug der elterlichen Sorge trotz Vollmachtserteilung der Eltern an das Jugendamt bei unzureichender Kooperation der Kindeseltern

  1. Zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge können die Eltern das Jugendamt bevollmächtigen. Dadurch können sich Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB erübrigen (Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wie Gebote, Verbote, öffentliche Hilfen usw.).
     
  2. Die Eltern als Inhaber der rechtlichen Sorge für ihr Kind werden durch die Vollmachtserteilung an das Jugendamt nicht aus ihrer Elternverantwortung entlassen. Aus diesem Grund sind sie zur fortdauernden Kommunikation und Kooperation mit dem bevollmächtigten Jugendamt verpflichtet, damit eine dem Kindeswohl entsprechende Sorgerechtsausübung gewährleistet wird.
     
  3. Sofern die Eltern ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem bevollmächtigten Jugendamt nicht nachkommen, können trotz Vollmachtserteilung Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB in Betracht kommen.

OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2018, Geschäftsnummer 4 U 134/17, BAV-Info 02/2018, Seite 13, eingestellt am 15.4.2018



Nutzungsentschädigung nach der Scheidung ist Familienstreitsache
Nutzungsentschädigungsansprüche gegen einen Ehegatten für eine im Miteigentum stehende Wohnung ist für den Zeitraum nach der Trennung nach § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB zu beurteilen. Dabei handelt es sich um eine Ehewohnungssache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Nach Rechtskraft der Scheidung sind Nutzungsentschädigungsansprüche gegen einen früheren Ehegatten für eine im Miteigentum stehende Wohnung nach § 745 Abs. 2 BGB zu beurteilen und als sonstige Familiensache im streitigen Verfahren zu verfolgen.

Der Entscheidung des OLG Brandenburg lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eheleute lebten seit 2014 getrennt, wobei der Antragsgegner in der bis dahin benutzten Ehewohnung blieb. Für die Immobilie waren beide Eheleute hälftig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Scheidung war seit dem 24.1.2017 rechtskräftig. Die Antragstellerin beantragte die Zahlung einer ab dem 5.8.2015 fortlaufenden Nutzungsentschädigung gemäß § 1361 b BGB. Die Erfolgsaussicht für die Nutzungsentschädigung für den Zeitraum nach Rechtskraft der Scheidung wurde verneint. Denn nach Rechtskraft der Ehescheidung stehe die Immobilie nicht mehr der ehelichen Gemeinschaft zur Verfügung, sondern der Grundstücksgemeinschaft, so dass sich ein Anspruch auf Nutzungsvergütung gemäß § 745 Abs. 2 BGB ergebe. Für das Verfahren auf Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung besteht Anwaltszwang.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.11.2017 -13 WF 257/17, BeckRS 2017,136036, eingestellt am 01.04.2018



Härtefallscheidung wegen psychischer Krankheit des Ehegatten
Einen Ausbruch oder eine Verschlimmerung einer psychischen Erkrankung und ein daraus resultierendes Fehlverhalten eines Ehegatten ist kein Grund, eine Härtefallscheidung zu beantragen und das Trennungsjahr vor Einreichung der Scheidung nicht abzuwarten. Es kann eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB darstellen, wenn durch die psychische Erkrankung und des daraus resultierenden Verhaltens des einen Ehegatten bei dem anderen scheidungswilligen Ehegatten bereits schwere gesundheitliche Folgen wie depressive Stimmungen, Panikattacken oder Suizidgedanken geführt hat. Im vorliegenden Fall war die Antragsgegnerin psychisch krank, litt an Wahnvorstellungen und sprach dem Antragsteller gegenüber Morddrohungen aus. Bei dem Ehemann hat das Verhalten der Ehefrau zu einer schweren depressiven Verstimmung mit Panikattacken geführt. Der Ehemann wurde aufgrund der schlechten psychischen Verfassung arbeitsunfähig krankgeschrieben.

Das Familiengericht wies den Antrag auf Härtefallscheidung zurück, da eine unzumutbare Härte nicht hinreichend dargetan sei. Ein Fehlverhalten eines Ehegatten, das auf einer psychischen Krankheit beruhe, sei nicht geeignet, die Voraussetzung für eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte zu begründen. Dem Antragsteller stünden nach Ansicht des Gerichts ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, sich vor den Übergriffen der Ehefrau zu schützen. Er könne das Fehlverhalten der Ehefrau ignorieren oder Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz treffen.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hat das Kammergericht die Entscheidung des Familiengerichts aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen. Das Kammergericht hat eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Absatz 2 BGB bejaht, denn maßgeblich seien die Auswirkungen der psychischen Erkrankung der Ehefrau auf den Ehemann und es komme auf das subjektive Empfinden des Ehemannes an. Die Auswirkungen auf den Ehemann seien so massiv, dass die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung vorliegen würden.
KG, Beschluss vom 29.9.2017 -13 WF 183/17, BeckRS 2017,140687, eingestellt am 19.3.2008



Zugewinnausgleich und Scheidung: Vergleich ungültig bei bewusst unterlassener Aufklärung über Eigentumsverhältnisse
Der Zugewinnausgleich wird im Rahmen einer Scheidung auf Basis der Vermögens- und Eigentumsverhältnisse errechnet. Wenn ein Ehegatte den anderen wissentlich im Irrtum über die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse lässt, kann der andere Ehegatte einen vor Gericht geschlossenen Vergleich erfolgreich anfechten.

Ein Ehepaar hatte gemeinsam ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück errichtet. Der Ehemann war Inhaber eines Erbbaurechts an dem Grundstück. Nach der Trennung beantragte die Ehefrau im Scheidungsverfahren den Zugewinnausgleich. Bei den Berechnungen zum Zugewinn gingen beide Ehegatten bei der Berechnung davon aus, dass ihnen jeweils das Haus zur Hälfte gehörte. Grundlage für einen Vergleich vor dem Gericht waren die auf dieser Annahme vollzogenen Berechnungen. Es wurde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass der Ehemann 15.000 € an die Ehefrau zahlt und somit sämtliche vermögensrechtliche Ansprüche ausgeglichen wären. Nach Abschluss des Vergleichs erfuhr die Ehefrau, dass der frühere Ehemann alleiniger Inhaber des Erbbaurechts war und dies bereits einige Wochen vor Abschluss des Vergleichs erfahren hatte. Diese wichtige Tatsache hatte er jedoch in dem Scheidungsverfahren verschwiegen. Daraufhin hat die Ehefrau den Vergleich mit Erfolg angefochten. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Anfechtung des Vergleichs Erfolg hat, da der Mann sie durch bewusst unterlassene Aufklärung arglistig getäuscht habe. Er habe die Ehefrau in dem Glauben gelassen, dass ihr das Haus zur Hälfte gehöre. Ausgehend von diesen Umstand wurde ein erheblich geringerer Zugewinnausgleichsanspruch errechnet. Der Ehemann hätte der Ehefrau mitteilen müssen, dass er alleiniger Eigentümer des Hauses ist. Denn dann hätte sie einen wesentlich höheren Zugewinnausgleichsanspruch gehabt.
OLG Hamm, Beschluss vom 17.06.2016, Az. 3 UF 47/15, zit. nach „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)“, eingestellt am 01.03.2018



Bereicherungsausgleich bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Nach der Trennung kann ein Partner auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben. Voraussetzung für den Ausgleichsanspruch ist, dass er erhebliche Beträge investiert und somit das Vermögen des anderen Partners gesteigert hat.

In dem Fall, den das brandenburgische Oberlandesgericht entschieden hat, lebte das Paar von Mai 2009 bis September 2010 zusammen ohne verheiratet zu sein. Die beiden Lebenspartner wohnten in einem Haus, das der Frau gemeinsam mit dem vorherigen Lebenspartner gehörte. Der Mann hatte für den Kauf von Büroausstattung und Möbel sowie Investitionen in das Haus einen Betrag von 7.401,72 € ausgegeben. Das Gericht lehnte einen Anspruch des Mannes ab, da er monatlich 3.000 € verdiente und mietfrei in dem Haus wohnen konnte. Das Gericht führte aus, dass zwar grundsätzlich Ansprüche zwischen Ex-Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen können, diese Ansprüche bestehen jedoch nur, wenn durch erhebliche Beträge das Vermögen des anderen Partners vermehrt wurde.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2016, Az. 3 U 8/12, zit. nach „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)“, eingestellt am 22.02.2018


 

OLG Celle: Pflicht zur Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts

  1. Gemäß § 1353 Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verpflichtet sein, den auf der Nutzung eines Kfz durch den anderen Ehegatten beruhenden Schadensfreiheitsrabatt einer Kfz-Versicherung im Falle der Trennung auf den anderen zu übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser nur formal aufgrund der Gestaltung der Versicherungsverträge im Vermögen des einen Ehegatten entstanden ist. Es ist nicht allein auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs, sondern auf die Nutzungsmöglichkeit durch den anderen Ehegatten abzustellen.

  2. Die Steuerbegünstigung nach § 3 a KraftStG, die von den Ehegatten gewählt wurde, stellt ein gewichtiges Indiz für die Nutzung des Fahrzeugzeugs da, denn nach Abs. 3 dieser Vorschrift wird die Steuervergünstigung behinderten Personen nur dann gewährt, wenn Sie das Fahrzeug selbst nutzen.

OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2016 -19 UF 97/16, BeckRS 2017,125579, In: NZFam 23/2017, Seite 110, eingestellt am 01.02.2018



Betreuungskosten durch Tagesmutter - kein Mehrbedarf des Kindes 
Der BGH hat mit Beschluss vom 4.10.2017 entschieden, dass die Kosten für die Betreuung eines Kindes durch Dritte aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils keinen Mehrbedarf des Kindes darstellt und daher nicht nach den Einkommensverhältnissen der Eltern gemeinsam getragen wird. Die Betreuungskosten können lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils im Rahmen von Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden. Die Kosten für eine private Tagesmutter für eine Nachmittagsbetreuung, die es dem betreuenden Elternteil ermöglicht oder erleichtert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, begründet noch keinen Mehrbedarf des Kindes. Die Kosten für die Betreuung durch eine Tagesmutter stellen berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils da, der einkommensmindernd beim eigenen Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann. Steht bei einer kostenpflichtigen Betreuung des Kindes der pädagogische Aspekt an erster Stelle, kann dadurch ein Mehrbedarf des Kindes begründet werden. Denn die Kosten des Lebensbedarfs sind dem Kind zuzurechnen, bei „üblichen pädagogisch veranlassten Betreuungen in staatlichen Einrichtungen wie etwa Kindergärten, Schulen und Horten.“ In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte die Kindesmutter, die Vollzeit erwerbstätig war, eine Tagesmutter auf 450 € Basis angestellt. Die Kinder wohnten bei der Mutter und wurden im Rahmen des Residenzmodells überwiegend von ihr betreut. Begründet wird die Entscheidung damit, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, durch die Pflege und Erziehung des Kindes, seine Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes beizutragen, erfüllt. Sofern der betreuende Elternteil eine Fremdbetreuung organisiert, erfülle er damit lediglich die ihm obliegende Betreuungspflicht und habe daher auch die Kosten dafür zu tragen.
BGH, Beschluss vom 04.10.2017 – XII ZB 55/17 (OLG Köln). In: NZFam 23/2017, S. 1099 ff., eingestellt am 18.01.2018



Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2018
Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1. Januar 2018 geändert. Angehoben wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt der Unterhalt 348 € statt bisher 342 €, bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres beträgt der Mindestunterhalt 399 € statt 393 € und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit beträgt der Mindestunterhalt ab dem neuen Jahr 464 € anstatt wie zuvor 460 €. Auf den Bedarf des Kindes ist gemäß § 1612 Buchst. b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dies beträgt ab dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind 194 € und für ein drittes Kind 200 €. Das Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind beträgt 225 €. Die Erneuerung der Düsseldorfer Tabelle beinhaltet auch die Anhebung der Einkommensgruppen. Die Düsseldorfer Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem Nettoeinkommen von „bis 1.900 €“ statt wie zuvor „bis 1.500 €“. Eine weitere Neuerung stellt es dar, dass die Düsseldorfer Tabelle bei einem Nettoeinkommen von 5.500 € endet anstatt mit einem Einkommen von 5.100 €, wie es zuvor der Fall war. Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich ab 2018 von 90 € auf 100 €.
Quelle: Justiz NRW, Nüße, Pressemitteilung vom 6.11.2017 Nr. 37/2017, eingestellt am 19.12.2017



Sonderbedarf beim Kindesunterhalt und fiktives Einkommen

  1. Die Kosten einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung für ein minderjähriges Kind stellen unterhaltsrechtlich einen Sonderbedarf dar, wenn die Krankenkasse für die Kosten nicht aufkommt. Für die Kosten müssen beide Elternteile quotal entsprechend dem Verhältnis ihrer Einkünfte aufkommen.

  2. Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners bemisst sich auch bei der Zahlung eines Sonderbedarfs nicht nur nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern es können fiktive Einkünfte zugerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtige eine Erwerbstätigkeit nicht wahrnimmt, obwohl er dies könnte und diese Erwerbstätigkeit ihm auch nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar wäre.

Das Gericht hat im vorliegenden Fall entschieden, dass die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung eines Kindes, sofern sie medizinisch notwendig ist, Sonderbedarf darstellt. Denn es handelt sich um eine einmalige finanzielle Belastung, die überraschend auftrete und für die sich daher keine Rückstellungen aus regelmäßigen Unterhalt bilden ließen, da die endgültigen Kosten in der Regel nicht abschätzbar seien. Die Eltern haften zwar quotal nach den Einkommensverhältnissen, bei der Berechnung ist ihnen jedoch der angemessene Selbstbehalt in Abzug zu bringen, sofern nicht auf beiden Seiten ein Mangelfall vorliege. Sofern der Unterhaltsschuldner eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, wie im vorliegenden Fall, nicht nachgewiesen hat, ist ihm bei der Berechnung der Quote ein fiktives Einkommen zuzurechnen.
KG, Beschluss vom 30.01.2017 -13 UF 125/16, BeckRS 2017,109773, eingestellt am 19.12.2017



OLG Bremen: Umgangsausschluss ohne Sachverständigengutachten bei Kindern ab 12 Jahren
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat in dem zu entscheidenden Fall die Auffassung vertreten, dass man bei Kindern ab 12 Jahren in der Regel davon ausgehen könne, dass sie die Bedeutung des Umgangsrechts verstehen, so dass ihr Wille bei der Entscheidung des Gerichts beachtlich sei. Dem Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass die Kinder von 13 und 16 Jahren keinen Kontakt zu ihrem Vater haben wollten. Kinder in dem Alter ab 12 Jahren, die den Umgang aus subjektiv beachtlichen oder verständlichen Gründen ablehnen würden, könnten zu einem Umgang nicht mehr gezwungen werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist der Auffassung, dass ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang mehr Schaden als Nutzen verursache, da dann die eigene Persönlichkeit des Kindes missachtet würde. Nach der Entscheidung des Gerichts sei ein auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruhender Wunsch beachtlich, wenn er der Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen sei. Das Gericht hat entschieden, dass der von den Kindern geäußerte Wunsch des Ausschlusses des Umgangs des Vaters so beachtlich sei, dass ein Sachverständigengutachten nicht erforderlich sei. Das Gericht könne von einer Begutachtung durch einen Sachverständigen absehen, wenn es über eine andere zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfüge. Dann solle das Gericht den Willen des Kindes ermitteln, was je nach Umständen des Falles durch persönliche Anhörung des Kindes und durch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes geschehen könne.
OLG Bremen Az. 4 UF 117/16, Beschluss vom 01.09.2016, zitiert nach: Hoffmann, D./ Frank, Andreas: Aktuelle Rechtsprechung des OLG Bremen in Familiensachen vom 18.11.2017, eingestellt am 01.12.2017



OLG Bremen: Ehegattenunterhalt – Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten
Die Beteiligten stritten in dem Fall, der dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen zur Entscheidung vorlag, über die Höhe des Trennungsunterhalts und die Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten. Einkommensmindernd machte der Ehemann Darlehensraten geltend, die zum Teil auf einer Umschuldung ehebedingter Verbindlichkeiten beruhten. Andere Verbindlichkeiten wurden nach der Trennung erst aufgenommen. Nach Ziffer 10.4.1 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen sind beim Ehegattenunterhalt für die Bedarfsbemessung grundsätzlich nur diejenigen Schulden einkommensmindernd zu berücksichtigen, die auch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben. Hat ein Beteiligter einen Darlehensvertrag nach der Trennung abgeschlossen, kann dieser nur als eheprägende Verbindlichkeit angesehen werden, wenn damit andere Verbindlichkeiten umgeschuldet werden, die bereits im Zeitpunkt der Trennung bestanden.
OLG Bremen Az. 4 UF 17/17, Beschluss vom 21.04.2017, zitiert nach: Hoffmann, D./ Frank, Andreas: Aktuelle Rechtsprechung des OLG Bremen in Familiensachen vom 18.11.2017, eingestellt am 19.11.2017



OLG Bremen: Zutritt zum gemeinsamen Grundstück
Wenn ein Ehegatte das im Miteigentum stehende Grundstück endgültig verlassen hat, hat er ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder einen Dritten. Wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen ist und binnen 6 Monaten keine Rückkehrabsicht bekundet hat, wird gemäß § 1361 b Abs. 4 BGB vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht bis zur Rechtskraft der Scheidung überlassen hat. Wenn der Ehegatte, der in der Immobilie verbleibt einem freihändigen Verkauf nicht zustimmt und die Teilungsversteigerung betreibt, kann der andere Ehegatte einem Makler oder anderen Kaufinteressenten den Zutritt zur Immobilie nicht gewähren. Denn nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen stellt der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler oder weitere Personen zwecks Verkaufs keinen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes dar.
OLG Bremen, Beschluss vom 22.08.2017 – 5 W 62/17, zit. nach Gabriele Ey: Rechtsprechung Kompakt in: Forum Familienrecht 10/2017, S. 420, eingestellt am 01.11.2017



OLG Brandenburg: Kindesunterhalt bei nicht lukrativer Tätigkeit
Wenn ein Unterhaltsschuldner seit Jahren als kaufmännischer Angestellter ein solch geringes Einkommen erzielt, dass davon kein Kindesunterhalt gezahlt werden kann, kann dieser sich nicht darauf berufen, diese Tätigkeit weiter ausüben zu wollen, wenn dies zu Lasten des Unterhaltsberechtigten geht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im vorliegenden Fall entschieden, dass es dem Unterhaltsschuldner obliegt, seine bisherige Tätigkeit aufzugeben und eine lukrativere Tätigkeit aufzunehmen. Das OLG Naumburg hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Aufnahme eines lukrativeren Arbeitsverhältnisses auch für Selbständige gilt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 2230).
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2016 – 13 UF 234/14, zit. nach Gabriele Ey: Rechtsprechung Kompakt in: Forum Familienrecht 10/2017, S. 420, eingestellt am 17.10.2017



Das Umgangsrecht der Großeltern
Gemäß § 1685 Abs. 1 BGB haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Der Umgang mit den Großeltern dient dem Wohl des Kindes, wenn die Aufrechterhaltung der Bindungen für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient dann nicht dem Wohl des Kindes, wenn die Großeltern mit den Eltern des Kindes so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt gerate. Zu berücksichtigen sei, dass der Erziehungsvorrang von Verfassung wegen den Eltern zugewiesen sei. Wenn also zu befürchten ist, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern missachten, kann ein Umgangsrecht der Großeltern als nicht Kindeswohl dienlich erscheinen. Zur Feststellung der Kindeswohldienlichkeit ist eine umfassende Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles durchzuführen. Selbst dann, wenn das Kind eine tragfähige Bindung zu den Großeltern hat, kann daraus allein keine positive Vermutung der Kindeswohldienlichkeit hergeleitet werden. Eine weitere Grundvoraussetzung für eine solche Vermutung wäre, dass die Aufrechterhaltung der Bindung zu den Großeltern für das Kindeswohl förderlich ist. In dem von dem Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall waren die Eltern und Großeltern des Kindes erheblich zerstritten. Die Großeltern akzeptierten den Erziehungsvorrang der Eltern nicht und sprachen den Eltern eine Erziehungskompetenz ab. Sie bezichtigten die Eltern der seelischen Misshandlung des Kindes, was nach den tatrichterlichen Feststellungen nicht bestätigt werden konnte. Das Gericht hat entschieden, dass im Falle der Umgangsanordnung ein Loyalitätskonflikt für das Kind unausweichlich sei und die Großeltern folglich kein Umgangsrecht mit dem Kind haben.
BGH, Beschluss vom 12.07.2017 – XII ZB 350/16, eingestellt am 01.10.2017



Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar
Nach neuer Rechtsprechung sollen in der Regel Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Nur in den Fällen, in denen die Kosten existenzbedrohende Ausmaße annehmen, soll eine Ausnahme gelten. Der Grund für die Entscheidung des BFH sei die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes. Der Gesetzgeber habe sich bewusst dagegen entschieden, Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Damit können grundsätzlich die Aufwendungen für einen Scheidungsrechtsstreit nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Steuerpflichtige ansonsten Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. In der Entscheidung wird klargestellt, dass von diesem Grundsatz der Nichtberücksichtigung nur in den Fällen abgewichen werden könne, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei, was aber in der Regel bei Scheidungskosten nicht der Fall sei.
BFH Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16, eingestellt am 17.09.2017



Kriterien für die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten
Können sich die Ehegatten bei einer Trennung nicht darüber einigen, wer in der Ehewohnung bleibt, kann ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung beim Familiengericht gemäß § 1361 b BGB gestellt werden. Die Ehewohnung kann dann einem der Ehegatten zugewiesen werden, wenn eine „unbillige Härte“ verhindert werden muss. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kindeswohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt wäre oder wenn der Ehefrau ein weiteres Zusammenleben mit dem Ehemann nicht zuzumuten wäre.

Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg lag der Sachverhalt zugrunde, dass die Ehefrau von dem Ehemann bedroht wurde und sich dieser bereits gewaltsam Zugang zu der Wohnung verschafft hatte. Das Gericht ging davon aus, dass auch zukünftig die Ehefrau mit weiteren Drohungen rechnen müsse. Nach der Entscheidung des Gerichts ist es dem Mann zuzumuten, auch vorübergehend wieder bei seinen Eltern einzuziehen, bei denen er nach der Trennung bereits einige Zeit gelebt hat.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.01.2017 – 4 UFH 1/17 und v. 29.03.2017 – 4 UF 12/17, eingestellt am 04.09.2017



OLG Oldenburg: Nichtigkeit eines Ehevertrages
Wenn die Ehefrau aufgrund eines Ehevertrages weder einen Anspruch auf Zugewinnausgleich, noch auf den Versorgungsausgleich haben soll und auch Unterhaltsansprüche weitgehend eingeschränkt werden, ist der notarielle Ehevertrag nichtig. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg in folgendem Fall entschieden: Die Frau war zur Zeit des Abschlusses des Ehevertrages schwanger und als Auszubildende in der Firma des Ehemannes angestellt. Der Ehemann ist 20 Jahre älter und die Ehefrau war dem Mann in Bezug auf Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen. Für die Frau bestand eine Zwangslage, da sie damit rechnen musste, dass die Hochzeit ohne ihre Unterschrift auf dem notariellen Ehevertrag abgesagt wird.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2017 – 3 W 21/17, eingestellt am 17.08.2018



Inhalts- und Ausübungskontrolle eines Ehevertrages bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Ehegatten können in einer Vereinbarung den Versorgungsausgleich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG ganz oder teilweise ausschließen. Die Vereinbarung, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, ist notariell zu beurkunden. Sofern ein Ehevertrag den Ausschluss des Versorgungsausgleichs beinhaltet, ist diese Regelung gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG bei der Scheidung einer Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen. Liegt zum Zeitpunkt der Scheidung eine unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten vor, ist eine Vertragsanpassung vorzunehmen. Es kann eine Anpassung in der Form erfolgen, dass beispielsweise die ehebedingten Versorgungsdefizite der Ehefrau dadurch ausgeglichen werden, dass ihr vom Ehemann während der Ehe erworbene Entgeltpunkte in der Höhe übertragen werden, die die Ehefrau bei Fortsetzung einer Vollzeittätigkeit selbst hätte erzielen können.
OLG Bremen Az. 4 UF 152/16, Beschluss vom 24.05.2017, eingestellt am 15.07.2017



Schenkungen von Schwiegereltern
Bei Zuwendungen von Schwiegereltern handelt es sich um echte Schenkungen im Sinne von § 516 BGB. Voraussetzung für eine Schenkung ist die dauerhafte Vermögensminderung auf Seiten des Schenkers. Bei Schwiegerelternzuwendungen ist dies regelmäßig der Fall. Dabei ist den Schwiegereltern regelmäßig bewusst, dass sie an der Schenkung in Zukunft nicht mehr partizipieren. Bei einer Trennung/Scheidung der Eheleute, haben die Schwiegereltern einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch gegen das Schwiegerkind. Für den Rückforderungsanspruch dient als Anspruchsgrundlage der Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB. Geschäftsgrundlage der Schenkung ist die Erwartung der Schwiegereltern, die Ehe werde Bestand haben und die Schenkung dem eigenen Kind auf Dauer zugute kommt. Ein Rückgewähranspruch der Schwiegereltern entsteht mit endgültiger Trennung der Eheleute, somit schon vor dem Stichtag zum Zugewinnausgleich (Zustellung des Scheidungsantrages). Voraussetzung für den Rückgewähranspruch ist immer, dass der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe noch vorhanden ist.

Zu beachten ist, dass der Wert des Zugewendeten nicht in voller Höhe zurückzugeben ist. Berücksichtigt wird der Zeitraum, in dem die Ehe bestanden hat, da zumindest für diesen Zeitraum der Zweck der Schenkung erreicht wurde. Wenn die Ehe nach der Schenkung noch ca. 20 Jahre bestand, ist der verfolgte Zweck der Zuwendung in der Regel erreicht, mit der Folge, dass ein Rückgewähranspruch der Schwiegereltern dann nicht mehr in Betracht kommt.
Dr. Alexandra Kasten, eingestellt am 16.6.2017



Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
In einem sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fall hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit befasst, inwiefern die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder nach Abschluss einer Ausbildung und anschließendem Studium finanzieren müssen. Der BGH entschied, dass eine Inanspruchnahme eines Vaters auf Ausbildungsunterhalt für ein Medizinstudium seiner zu Studienbeginn 26-jährigen Tochter unzumutbar sei, weil er mit der Aufnahme des Studiums nicht mehr rechnen konnte und bereits schützenswerte finanzielle Dispositionen getroffen habe. Im Jahr 2005 hat die Tochter eine Lehre als anästhesietechnische Assistentin aufgenommen und 2008 erfolgreich abgeschlossen. Sie arbeitete in diesem Beruf seit 2008 und im Wintersemester 2010/2011 wurde ihr ein Studienplatz für Medizin zugewiesen. Der BGH hat entschieden, dass die Zumutbarkeit der Verpflichtung zur Unterhaltsleistung nicht nur durch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern bestimmt werde, sondern auch davon abhänge, inwiefern die Eltern damit rechnen müssen, dass ihr Kind weitere Ausbildungsstufen anstrebe. Zu den schützenswerten Belangen gehöre, dass der Unterhaltspflichtige sich in der eigenen Lebensplanung darauf einstellen könne, wie lange er Unterhalt zahlen müsse. Demzufolge werde eine Unterhaltspflicht umso weniger in Betracht kommen, je älter der Auszubildende bei Abschluss seiner praktischen Berufsausbildung sei. Eine Unterhaltsverpflichtung sei nicht zumutbar, wenn der Unterhaltspflichtige von dem Ausbildungsplan erst zu einem Zeitpunkt erfährt, zu dem er nicht damit rechnen müsse, zu weiteren Unterhaltszahlung herangezogen zu werden. Da die Tochter bei Studienbeginn 26 Jahre alt war, habe der Vater typischerweise nicht mehr mit der Aufnahme eines Studiums seiner Tochter rechnen müssen. Daher habe er darauf vertraut, nicht mehr für den Unterhalt der Tochter aufkommen zu müssen. Im vorliegenden Fall sei dieses Vertrauen schützenswert, da die Tochter den Vater trotz schriftlicher Nachfragen zu keinem Zeitpunkt über Ihre Ausbildungspläne in Kenntnis gesetzt habe.
Beschluss vom 03.05.2017, Az. XII ZB 415/16, eingestellt am 19.05.2017



Kindesunterhalt beim Wechselmodell
Führen die Eltern ein Wechselmodell durch, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsbedarf wird gemessen an dem Einkommen beider Eltern und umfasst auch die Mehrkosten, die beim Wechselmodell entstehen. Der geleistete Naturalunterhalt durch die Betreuung ist als (teilweise) Erfüllung des Anspruchs zu berücksichtigen. Der Anspruch auf Unterhaltszahlung kann von dem Kind gegen den besser verdienenden Elternteil geltend gemacht werden. Das Kindergeld ist auch beim Wechselmodell zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes anzurechnen. Zwischen den Eltern ist der auf die Betreuung entfallende Anteil auszugleichen. Ein Ausgleich kann in Form der Verrechnung mit dem Kindesunterhalt erfolgen.
BGH, Beschluss vom 17.01.2017 – XII ZB 565/15 (OLG Dresden, AG Grimma), eingestellt am 19.04.2017



Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein Wechselmodell (hälftige Betreuung des Kindes durch beide Elternteile) anordnen darf. In dem vorliegenden Fall hatte der Kindesvater den Umgang mit seinem Kind alle 14 Tage am Wochenende und beantragte die Anordnung einer Umgangsregelung in Form des paritätischen Wechselmodells. Das Familiengericht kann gemäß § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden. Für die Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den Elternrechten das Kindeswohl von dem Gericht im Einzelfall zu prüfen. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die hälftige Betreuung durch beide Elternteile dem Kindeswohl im konkreten Fall am Besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber den anderen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt. Die Anordnung des Wechselmodells setzt voraus, dass eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zwischen den Eltern besteht. Wenn das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet ist, liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung ist der vom Kind geäußerte Wille.
BGH, Beschluss vom 01.02.2017 – XII ZB 601/15, eingestellt am 19.03.2017



Mediation und mediative Elemente in Kindschaftsverfahren
In Kindschaftsverfahren kann das Familiengericht gemäß § 156 Abs. 1 S. 3 FamFG anordnen, dass die Beteiligten an einem Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Die Teilnahme an der Mediation ist jedoch freiwillig und kann nicht angeordnet werden. Auch die Beteiligung eines Kindes in einem Mediationsverfahren ist möglich, sofern keine negativen Auswirkungen auf das Kind zu erwarten sind und das Kind sowie die Eltern einer Mediation zustimmen. Im Einzelfall kann auch ein Verfahrensbeistand unterstützend am Mediationsverfahren teilnehmen. Eine Hinzuziehung des Jugendamtes oder weiterer am Verfahren Beteiligter ist nicht erforderlich.Außerdem kann auch das Gericht bei der Verfahrensführung mediative Elemente nutzen, um eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen und zu deeskalieren. Der Einsatz mediativer Elemente durch Familienrichter kann dazu führen, Konfrontationen aufzubrechen, Bewusstsein füreinander und eine eigenverantwortliche Problemlösung unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu schaffen.
Quelle: Weber, Martin: Beschleunigung, Einvernehmensorientierung und interdisziplinare Kooperation – Grundprinzipien des Verfahrens in Kindschaftssachen. In: NZFam 3/2017, S. 99 ff., eingestellt am 17.02.2017



Verwirkung von Ehegattenunterhalt bei neuer Partnerschaft und Schwangerschaft
Der Unterhaltsanspruch ist verwirkt, wenn derjenige, der unterhaltsberechtigt ist, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt und die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen grob unbillig wäre.

Wenn die Ehefrau während der Trennungszeit von einem anderen Mann schwanger wird, ist von einer verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne des § 1579 Nr. 2 BGB bereits nach gut einem Jahr bestehender Partnerschaft auszugehen. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kommt es dabei nicht darauf an, ob ein gemeinsamer Hausstand begründet wurde. Eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruches komme trotz der Betreuung eines gemeinsamen Kindes durch die Ehefrau in Betracht, wenn die Belange des Kindes durch freiwillige Leistungen des neuen Partners gewahrt sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.04.2016 – 13 UF 16/16)

Die Rechtsprechung nahm in der Vergangenheit Verwirkung bei einer Dauer der Lebensgemeinschaft von 2-3 Jahren an. Dieser Zeitrahmen ist jedoch kein Dogma und sollte in jedem Einzelfall geprüft werden. Geht aus der neuen Beziehung ein Kind hervor, ist der Zeitrahmen deutlich herabzusetzen (OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192). Außerdem ist der Zeitrahmen herabzusetzen, wenn die wirtschaftliche Verflechtung zum neuen Partner sehr intensiv ist und zum Beispiel ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung existiert (AG Ludwigslust FamRZ 2011, 275; OLG Schleswig FF 2004, 292; OLG Oldenburg FF 2012, 258). Es ist nicht entscheidend auf die zeitliche Dauer der Lebensgemeinschaft abzustellen. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob sich der Ehegatte endgültig aus der ehelichen Solidarität für die Eingehung der neuen Lebensgemeinschaft herauslöst und wie intensiv die neue Beziehung ist.
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.04.2016 – 13 UF 16/16, FamRZ 2016, 1938; Vgl. Anmerkung K. Schnitzler zum Beschluss vom 28.04.2016 – UF 17/16 AG Tempelhof-Kreuzberg in: Forum Familienrecht 12/2016, eingestellt am 18.01.2017


  

Die Änderung des Kindesnamens nach der Scheidung

  1. Massive nacheheliche Konflikte der Kindeseltern begründen keinen rechtfertigenden Grund für eine Namensänderung.

  2. Fehlende Umgangskontakte über einen langen Zeitraum und wiederholtes straffälliges Verhalten des Namensgebers rechtfertigen nicht zwangsläufig eine Namensänderung.

Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte seit der Geburt 2009 den gemeinsamen Nachnamen der Eltern. Kurz nach der Geburt wurde die Ehe geschieden und die Mutter der Klägerin nahm im November 2012 ihren Geburtsnamen wieder an. Sie beantragte 2012 die Namensänderung ihrer damals dreijährigen Tochter, die ebenfalls den Geburtsnamen der Mutter erhalten sollte. Sie begründete die Namensänderung damit, dass es erhebliche Umgangsstreitigkeiten in der Vergangenheit gab, eine Zeit lang ein Umgangsausschluss angeordnet wurde und zuletzt begleiteter Umgang stattfand. Außerdem begründete sie den Antrag auf Namensänderung damit, dass der Kindesvater ihr gegenüber mehrmals gewalttätig worden sei und er außerdem mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde. Nach Ablehnung des Antrags auf Namensänderung durch die Behörde hat die Klägerin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, die keinen Erfolg hatte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Klage abgewiesen hat, wurde damit begründet, dass kein rechtfertigender Grund im Sinne des § 3 NamÄndG für die Namensänderung vorliege. Eine Namensänderung würde nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich wäre. Die Namensverschiedenheit zu der Kindesmutter müsse schwerwiegende Nachteile für das Kind befürchten lassen. Die Aufrechterhaltung des Namensbandes zu den namensgebenden Elternteil müsste unzumutbar erscheinen. Die Aufrechterhaltung der Beziehung zum anderen Elternteil sei nicht allein wegen mangelnder Umgangskontakte als gescheitert anzusehen da der andere Elternteil sich im vorliegenden Fall um den Umgang bemühe. Auch Straftaten allein würden die Namensänderung nicht rechtfertigen.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.09.2016 -17 K 3217/13, BeckRS 2016,52727, eingestellt am 22.12.2016



Voraussetzungen für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  1. Es kann einem Elternteil nicht einseitig angelastet werden, wenn Einschränkungen in der Kommunikation dahingehend bestehen, dass ein Elternteil nicht alle notwendigen Informationen über das Kind bekommt. Denn als Mitinhaber der elterlichen Sorge kann sich jeder Elternteil eigenständig notwendige Informationen zum Beispiel von Schulen beschaffen.

  2. Eine eingeschränkte Bindungstoleranz eines Elternteils liegt dann vor, wenn dieser dem anderen Elternteil keine Wertschätzung für die Erziehungsleistung entgegenbringt und stattdessen die negativen Aspekte des anderen Elternteils in den Vordergrund stellt.

  3. Auch wenn hinsichtlich der Wohnverhältnisse ein Vorteil des Vaters besteht, kann die eingeschränkte Bindungstoleranz dazu führen, dass im Hinblick auf den Förderungsgrundsatz ein Vorrang der Mutter besteht.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2016 – UF 117/15, Beck RS 2016, 10083, eingestellt am 19.11.2016



Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Der für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs befasste sich mit den Anforderungen, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen. Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet eine schriftliche Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a I BGB nur, wenn aus ihr hervorgeht, welche konkreten Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Allgemeine Anweisungen, die die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn kein Therapieerfolge mehr zu erwarten ist, sind nicht ausreichend. Zwar dürfen die Anforderungen an die Bestimmtheit der Patientenverfügung nicht überspannt werden, der Betroffene muss aber umschreibend festlegen, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht. Keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung ist die Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen. Eine Konkretisierung kann ggf. durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder durch Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.
BGH Pressemitteilung, Nr. 136 vom 09.08.2016, BGH Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16, eingestellt am 18.10.2016


 

Aktuelle steuerrechtliche Entscheidungen mit familienrechtlichem Bezug

  1. Auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum sind Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (BFH, Urteil vom 28.04.2016 – VI R 21/15).

  2. Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden ist bei einer Unterhaltsberechnung die Ermittlung des Nettoeinkommens anhand des Durchschnitts des Einkommens der letzten drei Jahre zu bilden, da die Einkünfte in der Regel starken Schwankungen unterliegen (Senatsurteil vom 28.03.2012 – VI R 31/11, BFHE 237,79 = FamRZ 2012, 1127). Dabei sind Steuerzahlungen grundsätzlich in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie gezahlt wurden. Sofern Steuerzahlungen für mehrere Jahre zu erheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens im Streitjahr führen, sind die im maßgeblichen Dreijahreszeitraum geleisteten durchschnittlichen Steuerzahlungen zu ermitteln und vom Durchschnittseinkommen des Streitjahres abzuziehen (BFH, Urteil vom 28.04.2016 – VI R 21/15).

  3. Die Besteuerung von Altersrenten seit 2005 ist verfassungsgemäß, wenn nicht gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen wird (BFH, Urteil vom 06.04.2016 – X R 2/15).

Quelle: Forum Familienrecht, 9/2016, S. 377; eingestellt am 19.09.2016


 

Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei beabsichtigtem Umzug eines Elternteils
Ein Leitsatz der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg lautet, dass es keinen allgemeinen Vorrang des weniger oder überhaupt nicht berufstätigen Elternteils gegenüber dem andren Elternteil im Rahmen des Förderungsgrundsatzes gibt. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die getrennt lebenden Eltern eines 5 ½ Jahre alten Jungen streiten über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, weil die Kindesmutter umziehen möchte. Zuvor hatten beide Elternteile das Wechselmodell praktiziert. Aufgrund des Umzugs der Kindesmutter und der damit verbundenen Entfernung der Kindeseltern zueinander wäre das Wechselmodell nicht mehr möglich gewesen. Beide Elternteile beantragten die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das Amtsgericht wies beide Anträge der Eltern zurück. In dem Beschwerdeverfahren wurde dem Kindesvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Das Oberlandesgericht übertrug das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindesvater, da dies dem Kindeswohl am besten entspreche. Bei der Entscheidung seien die relevanten Kriterien des Förderungsgrundsatzes, des Kontinuitätsgrundsatzes, des Willens des Kindes und der Bindung des Kindes an beide Elternteile untereinander abzuwägen. In Bezug auf den Förderungsgrundsatz bestehe kein Vorteil eines Elternteils, da beide die Arbeitszeit flexibel einrichten und die Betreuung gewährleisten können. Die Tatsache, dass die Kindesmutter mehr Zeit für die Betreuung des Kindes aufgrund ihrer Schwangerschaft habe, beeinflusse die Entscheidung des Gerichts nicht. Denn es gäbe keinen Vorrang des weniger oder nicht berufstätigen Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil. Der Wille des Kindes sei nicht erkennbar gewesen. Für die Entscheidung maßgeblich sei der Kontinuitätsgrundsatz gewesen. Für den Aufenthalt des Vaters habe der Umstand gesprochen, dass dem Kind die vertraute Umgebung erhalten bleibe.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2016 – 10 UF 7/16, Beck RS 2016,11174, eingestellt am 19.08.2016


 

Abänderung einer Jugendamtsurkunde nur durch gerichtliches Verfahren möglich
Eine Jugendamtsurkunde über den Kindesunterhalt nach den §§ 59, 60 SGB VIII stellt einen Unterhaltstitel dar. Dieser kann nicht durch die Errichtung einer neuen Jugendamtsurkunde abgeändert werden. Möglich ist nur die Abänderung der Urkunde in einem familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 239 FamFG. Wenn sich derjenige, der Kindesunterhalt schuldet, durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung eines Unterhalts in einer bestimmten Höhe verpflichtet hat und sich sein Einkommen ändert, ist die Abänderung des Kindesunterhalts durch die Erstellung einer neuen Jugendamtsurkunde über beispielsweise einen geringeren Kindesunterhalt nicht möglich. Jugendamtsurkunden sind vollstreckbare Titel im rechtlichen Sinn und unterliegen nicht einer vereinfachten Abänderung durch die Errichtung einer neuen Urkunde. Insbesondere gilt dies bei einer Herabsetzung des Unterhalts aus der ursprünglichen Urkunde. Hat derjenige, der Unterhalt schuldet beispielsweise ein geringeres Einkommen als zur Zeit der Errichtung der Jugendamtsurkunde und müsste er aufgrund des niedrigeren Einkommens weniger Kindesunterhalt zahlen, kann die Höhe des Unterhalts allein mit Hilfe eines familiengerichtlichen Antrags auf Abänderung der Jugendamtsurkunde erreicht werden. Denn die Abänderung des bestehenden Titels obliegt allein dem Familiengericht und nicht dem Aussteller der Urkunde.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2015 – 10 WF 43/15, Beck RS 2016, 08415, eingestellt am 13.07.2016


 

Einvernehmliche Regelungen bzgl. des Wertes der Immobilie im Zugewinnausgleichsverfahren
Bei einem Scheidungsverfahren streiten Ehegatten häufig über den Wert der gemeinsamen Immobilie. Dieser spielt zum einen eine Rolle bei der Auseinandersetzung von Miteigentum, zum anderen beim Zugewinnausgleich hinsichtlich der Werte im Anfangs- und Endvermögen. Können sich die Ehegatten nicht außergerichtlich einigen, welchen Wert sie der Berechnung zugrunde legen wollen, wird häufig ein gerichtlicher Anspruch auf Zugewinnausgleich oder Teilungsversteigerung geltend gemacht. Der Nachteil an diesen gerichtlichen Anträgen ist die lange Verfahrensdauer, da die Gerichte entsprechende Beweisbeschlüsse nicht zügig erlassen. Außerdem besteht ein hohes Kostenrisiko, wenn ein zu hoher Wert der Immobilie angenommen wird. Die Beauftragung eines Privatgutachters hilft nicht weiter, wenn dies vom Gegner oder dem Gericht nicht anerkannt wird, da dann ein zweites Gutachten eingeholt werden muss. In diesen Fällen bei Streitigkeiten über den Wert eines Vermögensgegenstandes ist das selbständige Beweisverfahren in Betracht zu ziehen. Gemäß § 485 ZPO i.V.m. § 113 FamFG kann außerhalb eines Rechtsstreits ein Sachverständiger den Wert der Immobilie feststellen. Für den Antrag ist ein rechtliches Interesse an der Wertermittlung ausreichend. Es reicht nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass durch das selbständige Beweisverfahren ein Rechtsstreit vermieden werden kann. Im selbständigen Beweisverfahren kann dann ein Vergleich über den Zugewinnausgleichsanspruch geschlossen werden. Auf Grundlage dieses Verfahrens besteht in vielen Fällen die hohe Wahrscheinlichkeit, vermögensrechtliche Ansprüche außergerichtlich zu regeln, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und das Kostenrisiko zu minimieren. 
Quelle: Dr. Barbara Schramm: Selbständiges Beweisverfahren, ein Weg zur einvernehmlichen Regelung? In: NZFam-Editorial Heft 11/2016, eingestellt am 17.06.2016


 

Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlichen leiblichen Vater
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahr 1950 nichtehelich geborene Beschwerdeführerin vermutet, dass der im Jahr 1927 geborene Antragsgegner ihr leiblicher Vater sei. Dieser hatte dem Standesamt die Geburt der Beschwerdeführerin angezeigt, ohne sich als Vater zu bezeichnen. Die Mutter der Beschwerdeführerin, die 1972 verstarb, hatte ihrer Tochter gesagt, dass der Antragsgegner ihr Vater sei. Dieser erkannte die Vaterschaft nicht an. Im Jahr 2009 forderte die Beschwerdeführerin den Antragsgegner auf, in die Durchführung eines DNA-Tests einzuwilligen, um die Vaterschaft zu klären. Der Antragsgegner willigte nicht ein. 

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verpflichte das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Gesetzgeber nicht dazu, neben dem Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung auch ein Verfahren zur isolierten sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater bereitzustellen. Die Beschwerdeführerin habe zwar einen Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dieses Recht ergebe sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dieses Recht müsse jedoch mit dem Recht des mutmaßlichen Vaters auf informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden. Der Beschwerdegegner kann nicht zu der Untersuchung gezwungen werden. Begründet wird das Urteil mit den Bedenken, es könnten Abstammungsuntersuchungen „ins Blaue“ hinein erfolgen, wenn eine isolierte Abstammungsklärung zwischen Personen ermöglicht wird, die nicht durch ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis verbunden sind. Die Grundrechtsbeeinträchtigung könne daher eine erhebliche personelle Streubreite entfalten. Diese Gefahr bestehe bei der Klärung innerhalb der rechtlichen Familie nach § 1598 a BGB nicht, da der Kreis der Berechtigten und Verpflichteten dort nur auf die Mitglieder der rechtlichen Familie beschränkt ist.
BVerfG-Pressemitteilung, BVerfG Urteil vom 19.04.2016, Az. 1BvR 3309/13, eingestellt am 13.05.2016


  

Versorgungsausgleich: Richterliche Kontrolle von Vereinbarungen

  1. Die richterliche Kontrolle von Vereinbarungen zum Versorgungsaugleich soll durchgeführt werden, wenn dazu nach dem Vorbringen der Beteiligten oder nach dem Sachverhalt Veranlassung besteht. 
  2. Eine Veranlassung zur richterlichen Prüfung besteht dann, wenn eine typische Fallgruppe (langjährige Betreuung gemeinsamer Kinder und erhebliche Einkommensunterschiede der Ehegatten) vorliegt und sich eine Beanstandung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Ausübungskontrolle aufdrängt.

Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Ehegatten heirateten im Jahre 2002 und bekamen in den Jahren 2003 und 2007 zwei Kinder. Im November 2007 schlossen die Ehegatten einen Ehevertrag, in dem sie Gütertrennung vereinbarten, wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichteten und den Versorgungsausgleich vollständig ausschlossen. Bei der Trennung der Ehegatten im Jahre 2011 verdiente die Ehefrau durchschnittlich 3.300 € und der Ehemann ca. 1.400 €. Das Familiengericht hat die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Gegen diesen Beschluss legte der Antragsteller (Ehemann) Beschwerde ein, die damit begründet wurde, dass der Antragsteller durch Kinderbetreuung und Haushaltsführung über mehr als 6 1/2 Jahre in erheblichen Umfang daran gehindert gewesen wäre, durch eigene Berufstätigkeit Versorgungsanrechte zu erwirtschaften. Das Oberlandesgericht stellte einen wesentlichen Mangel im ersten Verfahren fest, da das Familiengericht gegen seine Amtspflicht verstoßen habe, indem es keine richterliche Kontrolle des Ehevertrages vorgenommen habe. Diese hätte aufgrund des Vorliegens der typischen Fallgruppe, in der ein Ehegatte benachteiligt wird, durchgeführt werden müssen.

Ergibt sich eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehegatten aufgrund der getroffenen Vereinbarung, so hat das Gericht gemäß § 242 BGB eine richterliche Anpassung der getroffenen Regelung vorzunehmen. Dabei sind jedenfalls die ehebedingten Versorgungsnachteile im Versorgungsausgleich auszugleichen.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2015 – 13 UF 102/14, Beck RS 2016, 01427, eingestellt am 16.04.2016


 

Häufige Fehler bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle
In vielen Fällen wird ein zu hoher oder zu niedriger Kindesunterhalt gezahlt, weil die Düsseldorfer Tabelle nicht richtig angewandt wird. Ein Fehler besteht oft darin, dass der Unterhaltsbetrag der ersten Seite des PDF-Dokuments der Düsseldorfer Tabelle entnommen wird. Dann wird in der Regel ein zu hoher Kindesunterhalt gezahlt. Denn richtig ist es, die Tabelle auf der letzten Seite des Dokuments, die sogenannten Zahlbeträge zu verwenden. Denn das Kindergeld steht beiden Eltern hälftig zu, wird in der Regel an einen Elternteil ausgezahlt und ist auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle bereits hälftig abgezogen. Wenn beispielsweise das Kind bei der Mutter wohnt, erhält diese das Kindergeld ausgezahlt. Da das Kindergeld beiden Elternteilen zusteht, ist der vom Vater zu zahlende Kindesunterhalt um den Betrag des halben Kindergeldes zu reduzieren. Ein weiterer Fehler liegt darin, dass keine Herabstufung oder Heraufstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen wird. Die Düsseldorfer Tabelle ist darauf zugeschnitten, dass zwei Personen Unterhalt geschuldet wird. Wird nur Unterhalt an ein Kind gezahlt, erfolgt in der Regel eine Heraufstufung in die nächst höhere Stufe. Sind Unterhaltszahlungen an drei Personen zu leisten, erfolgt regelmäßig eine Herabstufung und zwar um eine Stufe für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten. Ein weiterer Fehler besteht darin, dass das angesetzte Nettoeinkommen nicht richtig berechnet wird oder Abzugsposten nicht berücksichtigt werden. Relevant ist bei Angestellten das durchschnittlich bereinigte Jahresnettoeinkommen geteilt durch zwölf Monate. Es sind viele Positionen zu berücksichtigen wie z.B. Bonuszahlungen, Tantiemen, Steuererstattung, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Wohnvorteile usw.. Abzugsposten können z.B. Steuernachzahlungen sein, eine zusätzliche Altersvorsorge, Krankenzusatzversicherungen, zum Teil auch Kredite, usw.. Es gibt somit zahlreiche Fehlerquellen bei der Ermittlung des richtigen Kindesunterhaltsbetrages.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 17.03.2016   


 

Entscheidung über die Impfung eines Kindes als eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 04.09.2015 entschieden, dass die Frage, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB ist, sondern eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung (§ 1628 BGB). Der Grund dafür ist, dass eine Impfung mit der Gefahr von Risiken und Komplikationen verbunden ist. Können sich die Eltern nicht darüber einigen, ob bzw. in welchem Umfang das gemeinsame Kind geimpft werden soll, kann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern gemäß § 1628 BGB beim Familiengericht gestellt werden. Das Gericht kann dann zur Herbeiführung der notwendigen Entscheidungen bezüglich der Impfung einem Elternteil die Entscheidungskompetenz hierfür übertragen. Für die Entscheidung des Gerichts ist gemäß § 1697 a BGB maßgeblich, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen.
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.09.2015, Az. 6 UF 150/15, BeckRS 2016, 01276, eingestellt am 18.02.2016


 

Ungelernter Unterhaltsschuldner muss sich Einkommen aus früherem Job als fiktives Arbeitseinkommen anrechnen lassen
Wenn ein arbeitsloser Vater seinem minderjährigen Kind Kindesunterhalt schuldet, hat er seine Bemühungen um eine angemessene Vollzeittätigkeit darzulegen und zu beweisen. Dieser Grundsatz gilt auch für einen ungelernten Unterhaltsschuldner. Kommt der Unterhaltsschuldner dieser Pflicht nicht nach, kann ihm das Einkommen aus einer früheren Berufstätigkeit als fiktives Arbeitseinkommen bei der Unterhaltsberechnung angerechnet werden. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigen Beschluss vom 22.12.2015 entschieden. Im vorliegenden Fall begehrte die Kindesmutter Kindesunterhalt für ihr Kind. Der Kindesvater hatte eine gärtnerische Ausbildung abgebrochen und verdiente in einer Zeitarbeitsfirma einige Monate ca. 1.300 € netto. Seit er diese Arbeitsstelle verlor, war er arbeitslos und bezog Leistungen nach dem SGB II.

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Eltern gegenüber ihren minderjährigen, unverheirateten Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht haben. Sie müssten ihre eigene Arbeitskraft einsetzen, ansonsten würden auch fiktive Einkünfte berücksichtigt werden. Der Unterhaltsschuldner müsse sich unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel darum bemühen, eine angemessene Vollzeittätigkeit zu finden. Die bloße Meldung bei der Agentur für Arbeit genüge nicht. Der Unterhaltsschuldner müsse darlegen und beweisen, welche Tätigkeiten er in welchem zeitlichen Abstand unternommen habe, um eine Berufstätigkeit zu finden. Da im vorliegenden Fall keine Erwerbsbemühungen vorgetragen wurden, wurde das monatliche Nettoeinkommen von 1300 €, dass der Unterhaltsschuldner zuvor erzielt hatte, zugrunde gelegt.
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2015 – 2 UF 213/15, BeckRS 2016,02903, eingestellt am 18.02.2016


 

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2016
Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 1.1.2016 geändert. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne von § 1610 BGB. Zuletzt wurde die Düsseldorfer Tabelle zum 1.8.2015 geändert.

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beträgt seit dem 1.1.2016 335 € statt 328 €, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres beträgt der Unterhalt 384 € anstelle von bisher 376 €. Für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit beträgt der Unterhalt jetzt 450 € anstatt bisher 440 € monatlich. Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 1.1.2016 für das erste und zweite Kind 190 €, für das dritte Kind 196 € und für das vierte und jedes weitere Kind 221 €. Bei minderjährigen Kindern ist das Kindergeld in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Auch der Bedarfssatz für studierende volljährige Kinder, die nicht mehr bei einem Elternteil wohnen, wurde zum 1.1.2016 geändert. Seit dem 1.1.2016 beträgt der Bedarfssatz 735 € anstelle von 670 €. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil in Höhe von 300 €. Der Bedarfssatz in Höhe von 670 € war seit dem 1.1.2011 nicht mehr verändert worden und bedurfte der Anpassung. Ab dem 1.1.2017 werden die Unterhaltsbeträge voraussichtlich weiter steigen.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 15.01.2016


 

Das Wechselmodell
Bei einem Wechselmodell teilen sich die Eltern nach einer Trennung die Betreuungszeiten der Kinder hälftig auf. Entweder findet der Wechsel zwischen den Eltern wochenweise statt oder in einem anderen Rhythmus. Ein Vorteil für das Wechselmodells wird allgemein darin gesehen, dass die Eltern-Kind-Beziehung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen aufrechterhalten bleibt und das Kind den Alltag mit beiden Eltern erlebt. Außerdem bleiben beide Elternteile in der Erziehungsverantwortung für ihre Kinder und haben nicht die Mehrfachbelastung, die ansonsten bei einem allein erziehenden Elternteil besteht. Als Nachteil des Wechselmodells wird in der Literatur angeführt, dass mit dem regelmäßigen Wechsel Belastungen für das Kind verbunden sind, die ein sehr hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und der Kinder erfordert. Eine unverzichtbare Voraussetzung für die Durchführung des Wechselmodells ist der gemeinsame Kooperationswille beider Eltern. Es besteht Einigkeit im Schrifttum und in der Rechtsprechung darüber, dass das Wechselmodell nur dann als Betreuungsform in Betracht kommt, wenn die Eltern fähig sind, ihre Konflikte einzudämmen. Die Initiative zu einem Wechselmodell muss daher in der Regel von den Eltern ausgehen. Das Wechselmodell funktioniert in den meisten Fällen nicht gegen den Widerstand eines Elternteils. Denn ohne Kooperation der Eltern hat das Wechselmodell wenig Kontinuität. Wurde das Wechselmodell eine Zeit lang praktiziert und scheiterte es an der fehlenden Kooperationsbereitschaft eines oder beider Elternteile, ist bei einem der Elternteile ein Lebensmittelpunkt des Zusammenlebens herbeizuführen, um Schaden von den Kindern abzuwenden. Abschließende entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Auswirkungen eines Wechselmodells auf das Wohl der Kinder liegen noch nicht vor.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 20.12.2015


 

Mutwilligkeit eines Verfahrenskostenhilfeantrags bei Vereinbarung zur Durchführung einer Mediation
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Einleitung eines Umgangsverfahrens mutwillig ist, wenn die Parteien sich in einem vorangegangenen Umgangsverfahren auf die Durchführung einer Mediation geeinigt haben, diese Mediation gerade begonnen hat und keine Gründe vorgetragen werden, die eine kurzfristige gerichtliche Regelung nahelegen.
Der Entscheidung ging folgender Sachverhalt voraus: Die Parteien haben eine Vereinbarung in einem vorhergehenden Verfahren zum Umgang getroffen und sich dabei auch auf die Durchführung einer Mediation beim Jugendamt geeinigt. Inhalt der Mediation sollte unter anderem auch die Regelung des Umgangs sein. Es fand ein erster Mediationstermin statt, mit dem die Antragstellerin unzufrieden gewesen ist. Sie stellte daraufhin einen gerichtlichen Antrag, verbunden mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, um den Umgang auszuschließen. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wurde abgelehnt weil der Antrag mutwillig gewesen sei. Mutwilligkeit liegt vor, wenn ein Betroffener, der keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Es könne zumindest von der Antragstellerin erwartet werden, dass sie den Ausgang der Mediation zunächst abwartet, bevor erneut ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werde. Ein sparsamer Betroffener würde eine kostenfreie Mediation nutzen.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.7.2015 -11 WF 700/15, Beck RS 2015, 14768, eingestellt am 22.11.2015


 

Gutachten im Familienrecht: Auf die Qualität kommt es an – Fachverbände definieren Mindestanforderungen
Am 15.09.2015 haben sich Vertreter juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer auf „Mindestanforderung an Gutachten im Kindschaftsrecht“ geeinigt. Umstrittene Beschlüsse und Studien hatten eine Diskussion um die Qualität psychologischer Gutachten in den Fokus der Medien und der politischen Öffentlichkeit gerückt. Die Regierungsparteien vereinbarten im Koalitionsvertrag „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich zu verbessern“. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht. Es gibt drei wesentliche Aspekte, an denen sich die Gutachten messen lassen müssen:

  • Transparenz
  • Nachvollziehbarkeit
  • wissenschaftlich fundiertes Vorgehen 

Wichtig ist, dass Sachverständige in ihrem Gutachten für alle nachvollziehbar darstellen müssen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen. Die Mindestanforderung an psychologische Gutachten in Familiensachen sollen in der Gutachtenerstellung Standard werden. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung. Aus Sicht der Experten ist darüber hinaus eine verbesserte spezifische Aus-, Fort-und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig.
Quelle: Pressemitteilung 10/2015 des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen vom 15.09.2015, eingestellt am 14.10.2015


 

Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Eltern wünschen sich mehr Zeit für die Familie
Nach der Studie des BMFSFJ haben Eltern einen großen Wunsch nach mehr Zeit für die Familie. 32 % der Väter und 19 % der Mütter bemängeln, nicht genügend Zeit für ihre Kinder zu haben. Von den Vätern wünschen sich 80 %, dass sie sich mehr um die Kinder und die Familie kümmern könnten.

Dies ist das Ergebnis der Studie „Zeitverwendung in Deutschland 2012/2013“, einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Heutzutage sind Väter und Mütter stärker gefordert als früher und zwar beruflich und privat. Sich um die Kinder zu kümmern, Vollzeit zu arbeiten und eventuell die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, bringt die Familien an ihre Belastungsgrenze. Diese Generation benötigt mehr Entlastung, um ihre Wünsche nach Beruf und Familienleben zu vereinbaren. Im Vergleich zu der Studie im Jahre 2001/2002 gibt es Veränderungen: Die Stundenzahl für die Erwerbstätigkeit ist sowohl bei Männern als auch bei Frauen gestiegen. Sie arbeiten durchschnittlich knapp 10 Stunden monatlich mehr. Dies ist insbesondere auf ein höheres Pensum unbezahlter Arbeit zurückzuführen. Gleichzeitig haben aber auch Mütter und Väter mehr Zeit darauf verwendet, sich mit ihren Kindern aktiv zu beschäftigen. Sowohl erwerbstätige Mütter als auch nicht erwerbstätige Mütter verbrachten gleich viel Zeit mit den Aktivitäten wir Vorlesen oder Gespräche führen mit den Kindern. Nach der Studie würden Väter und Mütter am Liebsten durchschnittlich weniger Stunden arbeiten und mehr Zeit mit der Familie verbringen. Mütter und Väter, die beide je 30 Stunden wöchentlich arbeiten, wünschen sich durchschnittlich um 4 Stunden geringere Arbeitszeiten. Am Liebsten würden Eltern ihre Berufstätigkeit so gestalten, dass beides möglich ist: Beruf und Familie. Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig schlussfolgert: Damit aus der geforderten Generation keine überforderten Generation wird, müssen Männer und Frauen darin unterstützt werden, ihre Zeit partnerschaftlich aufzuteilen. Das Ergebnis der Studie belegt, dass dies auch der Wunsch der Eltern ist.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nr. 071 / 2015 vom 26.8.2015., eingestellt am 16.09.2015


 

Mehr Unterhalt für Kinder
Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 1. August 2015 geändert. Der Grund dafür ist das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kindergeldzuschlags. Der Kinderfreibetrag legt den Betrag des Elterneinkommens fest, der bei der Einkommenstuer nicht berücksichtigt wird. Dieser Betrag steigt für das Jahr 2015 um 144 € auf 4.512 €. Unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrages steigt beispielsweise der Mindestunterhalt für Kinder bis 5 Jahre von 317 € auf 328 €. Kinder von 7-11 Jahren erhalten einen Mindestunterhalt in Höhe von 376 € anstatt von 364 €, 12-17-Jährige in Höhe von 440 €. Der Mindestunterhalt für Volljährige steigt von 488 € auf 504 €.

Auch das Kindergeld wird erhöht und zwar um 4 € von monatlich 184 € auf 188 € für die beiden ersten Kinder. Für das dritte Kind erhöht sich das Kindergeld von 190 € auf 194 €, für das vierte und weitere Kinder von 215 € auf 219 €. Die Erhöhung des Kindergeldes erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2015.
Voraussichtlich werden sich die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da auch der Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt erneut steigen wird. Daher wurden zum August nur die Bedarfssätze angepasst und zum Beispiel nicht der Bedarf von Studenten. Dies solle laut Oberlandesgericht zum Jahreswechsel geändert werden.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 03.08.2015


 

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Eheleute im Scheidungsverfahren
1. Wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind –unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – die deutschen Gerichte nach Art. 3 Abs. 1 Buschst. a EuEheVO zuständig.
2. Wenn die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen haben, ist gemäß Art. 8 Buchst. a Rom III-VO auf den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen, so dass das deutsche Recht im Ehescheidungsverfahren angewandt wird.
3. Aus Art. 17 III 1 EGBGB folgt, dass auf die Folgesache Versorgungsausgleich deutsches Recht anwendbar ist.
OLG Jena, Beschluss vom 24.08.2015 – 1 UF 668, 14, Beck RS 2015, 08228, eingestellt am 03.08.2015 


 

Vorzeitiger Scheidungsantrag bei Schwangerschaft der Ehefrau
Wenn die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis mit einem anderen Mann ein Kind erwartet, kann der Ehemann schon vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag einreichen. Der Ehemann hat dann die Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschafsanfechtung. Denn Vater eines Kindes ist u.a. derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht Brandenburg bejahen einen Härtegrund für eine Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn eine Schwangerschaft aufgrund eines ehebrecherischen Verhältnisses vorliegt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres aus einem Härtefall die absolute Ausnahme sein soll. Durch den Ausnahmecharakter soll ein Rechtsmissbrauch verhindert werden, der darin liegen kann, dass ein Ehegatte die Ehe einseitig zerstört, um dann frühzeitig einen Scheidungsantrag zu stellen. Die Gründe für eine unzumutbare Härte müssen daher in der Person des anderen Ehegatten liegen. Es muss ein schwerwiegender erheblicher Grund vorliegen, der es aus objektiver Sicht des Antragstellers unzumutbar macht, das Trennungsjahr abzuwarten. An die Ausnahmesituation werden strenge Anforderungen gestellt. Bei bloßen Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten und ehetypischen Zerwürfnissen kommt ein vorzeitiger Scheidungsantrag nicht in Betracht. Weitere Gründe für einen Härtefall können zum Beispiel Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Misshandlungen und Spielsucht sein. Bei Verletzung der ehelichen Treue müssen besonders verletzende Umstände hinzutreten. Der Treuebruch an sich reicht somit für eine Härtefallscheidung nicht aus.
OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2014 – II-8 WF 106/14m, eingestellt am 20.07.2015


 

Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern bei fehlendem Umgang
Lehnt ein Vater die Umgangstermine ab bzw. hält er diese nicht ein, ist ihm die gemeinsame Sorge mit der Kindesmutter nicht zu übertragen.

Der Antragsteller hatte eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit der Kindesmutter, die vor der Geburt des Kindes endet. Nachdem die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, beantragte der Kindesvater die gemeinsame Sorge. Die Kindesmutter beantragte die Abweisung des Antrages mit der Begründung, dass der Kindesvater Besuche bei dem Kind abgelehnt habe und sich nicht um einen Umgang mit dem Kind gekümmert habe. Das Familiengericht hat den Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Jugendamtes und dem Verfahrensbeistand zurückgewiesen. Die gemeinsame Sorge entspreche nicht dem Kindeswohl. Der Antragsteller habe kein Interesse an dem Kind und zeige keine elterliche Verantwortung.
AG Gießen, Beschluss vom 17.11.2014 – 243 F 514/14, eingestellt am 20.07.2015


 

Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen
Bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen ist der Unterhalt konkret zu berechnen. Sehr gute Einkommensverhältnisse wurden von dem Oberlandesgericht Bremen bei einem bereinigten Nettoeinkommen von ca. 8.000 € angenommen. Der Richter kann den eheangemessen Unterhaltsbedarf dann durch die Feststellung der Kosten ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des erreichten Lebensstandards erforderlich sind. Genügend sei dabei die überschlägige Darstellung der in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten des Unterhaltsberechtigten.
OLG Bremen Az 4 UF 38/14, Beschluss vom 6.2.2015, eingestellt am 18.06.2015


 

Grenzen der nachehelichen Solidarität – Befreiung von Darlehensverbindlichkeiten, die während der Ehe zugunsten des anderen Ehegatten aufgenommen wurden
Wenn ein Ehegatte während der intakten Ehe dem anderen Ehegatten die Aufnahme eines Bankdarlehens durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er die Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe verlangen. Grenzen dieses Befreiungsanspruches ergeben sich durch die Nachwirkung der Ehe sowie durch Treu und Glauben. Wenn die Ehe gescheitert ist, kann der Ehegatte, der dem anderen die Sicherheit gestellt hat, verlangen, dass für die Sicherung neuer Kredite oder die Umschuldung ein Tilgungsplan vorgelegt wird. Aus dem Tilgungsplan muss hervorgehen, für welche Zwecke und für welche Zeit die Grundschulden benötigt werden.
BGH Urteil vom 04.03.2015 – XII ZR 61/13, eingestellt am 18.06.2015


 

Einseitiges Scheitern der Ehe
Die Ehe ist gescheitert, wenn bei einer Trennung von über einem Jahr nur ein Ehegatte sich endgültig abgewendet hat und die Ehe nur von einem Ehegatten als zerrüttet angesehen wird. Denn in diesem Fall ist die Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten.

Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass die Ehefrau nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden wollte, der Ehemann der Scheidung jedoch nicht zustimmte. Nach dem Gesetz darf eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe wird dann angenommen, wenn keine Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten mehr besteht, d.h. wenn diese getrennt leben und wenn nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute die Lebensgemeinschaft wiederherstellen werden. Nach § 1566 BGB wird bei einem Getrenntleben von einem Jahr vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn beide Ehegatten die Scheidung der Ehe wünschen. Nach dem Gesetzestext wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Für die Beurteilung, ob die Wiederherstellung der Ehe zu erwarten ist, sei entscheidend, ob die Ehekrise überwindbar sei. Der Ehemann wollte zwar an der Ehe festhalten, konnte jedoch keine Tatsachen vorbringen, aus denen sich eine konkrete Erwartung der Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ergeben hätte. Während des Trennungsjahres habe es weder ein persönliches Gespräch, noch eine Versöhnung gegeben. Die Ehefrau konnte konkrete objektive Umstände darlegen, warum eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht möglich ist. Besondere Bedeutung hatte dabei die verfestigte Zuwendung zu einem neuen Partner sowie die fehlende Kommunikation während der Trennung.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2015 – 9 UF 260/14, eingestellt am 15.05.2015


 

Abänderung von Ehegattenunterhalt
Wenn Parteien im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs einen unbefristeten Unterhalt vereinbaren und auf das Recht zur Abänderung des Vergleichs ausdrücklich verzichtet haben, kann sich derjenige, der Unterhalt zahlen muss später nicht darauf berufen, dass die Geschäftsgrundlage sich durch die Änderung der Rechtslage geändert hat.
BGH Beschluss vom 11.02.2015 – XII ZB 66/14, eingestellt am 15.05.2015


 

Gemeinsame elterliche Sorge für Kinder von nicht verheirateten Eltern
Nach dem Leitbild des Gesetzes regelt die widerlegbare Vermutung, dass den Eltern auf Antrag die gemeinsame Sorge für das Kind zu übertragen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Antragsteller muss also nicht Tatsachen vortragen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient. Der Antragsgegner muss Gründe darlegen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl schadet. Gelingt dieser Vortrag nicht oder werden gar keine Argumente genannt, wird dem Antragsteller die gemeinsame Sorge übertragen. Die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern ist in einem schnellen schriftlichen Verfahren zu klären. Nur in den Fällen, in denen Gründe bekannt werden, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen, sind diese in einer mündlichen Verhandlung zu prüfen. Der Verweis auf allgemeine Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern ist nicht ausreichend. Es muss deutlich gemacht werden, welche konkreten Probleme in der Kommunikation und Kooperation der Eltern vorliegen. Es kann gegen die gemeinsame Sorge sprechen, wenn Gewalt gegen ein Elternteil verübt wurde, bei beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen, wenn die Erziehungsfähigkeit in Frage gestellt wird oder eine psychische Erkrankung unterstellt wird.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2014 – 13 UF 206/13, eingestellt am 20.07.2015


 

Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages - Subjektives Element
Die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages wurde geprüft bei einem Vertrag, der unter anderem folgenden Inhalt hatte: Der Zugewinnausgleich wurde ausgeschlossen, der Versorgungsausgleich nicht. Der Ehemann betreibt als Selbstständiger seine Altersversorgung durch Bildung von Vermögen, das eigentlich zum Zugewinnausgleich zählt. Die Ehefrau wird zur Altersversorgung voraussichtlich lediglich Rentenanwartschaften erwerben. Der vertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs unter Beibehaltung des Versorgungsausgleichs führt zum einseitigen Ausschluss der Ehefrau an der Teilhabe der Altersversorgung des Ehemannes im Falle der Scheidung. Dadurch entsteht eine einseitige Lastenverteilung. Dieser einseitige Ausschluss an der Altersversorgung des anderen Ehegatten stellt einen Eingriff in den Kernbereich der Scheidungsfolgen dar. Für die Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Ehevertrages ist jedoch neben einer objektiv einseitigen Vertragsgestaltung auch ein subjektives Element erforderlich. Das subjektive Element ist nicht dadurch erfüllt, dass der benachteiligte Ehegatte die Bedeutung und Tragweite des Abschlusses des Ehevertrages erkennt, die konkreten Vertragsbestimmungen jedoch nicht versteht und auf die Einholung einer Beratung verzichtet, weil er dem Ehegatten „blind“ vertraut. Der bewusste Verzicht auf Beratung, um die eigenen Interessen zu wahren, ist für die Annahme des subjektiven Sittenwidrigkeitselements nicht ausreichend. Wer sich bewusst in die Hände des gegenüberstehenden Vertragspartners begebe, sei nach Ansicht des Senats nicht Opfer eines Ungleichgewichts an Erfahrung, sondern Opfer enttäuschten Vertrauens. Wer es versäume, seine eigenen Interessen zu wahren, könne dieses Versäumnis nicht später im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB nachholen.
OLG Karlsruhe, Az 20 UF 7/14, Beschluss vom 31.10.2014, eingestellt am 21.04.2015


 

Kosten der Scheidung weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Hat ein Steuerpflichtiger zwangsläufig größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie gleichem Familienstand, kann die Einkommenssteuer auf Antrag ermäßigt werden. Es wird dann ein Teil der Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Zwangsläufig erwachsen die Aufwendungen dann, wenn sich der Steuerpflichtige sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Außerdem müssen die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Um die Zwangsläufigkeit zu beurteilen, wird auf die wesentliche Ursache abgestellt, die zu den Aufwendungen geführt hat. Ein Abzug kommt nicht in Betracht, wenn die Ursache in der vom einzelnen gestalteten Lebensführung liegt. Die Kosten, die durch eine Scheidung entstehen, sind aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, weil bei einer Scheidung davon auszugehen ist, dass die Ehe zerrüttet ist.
Finanzgericht Münster Az. K 1829/14 E, Urteil vom 21.11.2014, eingestellt am 19.03.2015


 

BGH: Das Auskunftsrecht des Kindes über den Vater, der das Kind durch Samenspende gezeugt hat
Ein Kind, das durch Samenspende gezeugt wurde, durch künstliche heterologe Insemination, kann von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen. Ein Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Sofern die Eltern des Kindes den Anspruch als gesetzliche Vertreter für das Kind geltend machen, ist Voraussetzung, dass sie Auskunft verlangen, um das Kind zu informieren. Zudem muss die Abwägung aller rechtlichen Belange, auch die des Samenspenders, ergeben, dass die Interessen des Kindes an der Auskunft überwiegen.
Az. XII ZR 201/13, Urteil vom 28.01.2015,  eingestellt am 16.02.2015


 

Düsseldorfer Tabelle ab 2015
Ab dem 1. Januar ändert sich die Düsseldorfer Tabelle. Derjenige, der Unterhalt zahlen muss (Unterhaltspflichtiger) wird etwas mehr Geld selbst behalten dürfen. Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige wird erhöht. Für Unterhaltspflichtige, die erwerbstätig sind, erhöht sich der Selbstbehalt von 1.000 € auf 1.080 €. Dies gilt gegenüber minderjährigen Kindern oder Kindern bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und in der Schulausbildung sind. Für Unterhaltspflichtige, die nicht erwerbstätig sind, steigt der Selbstbehalt ebenfalls um 80 € auf 880 €. Gegenüber den anderen volljährigen Kindern erhöht sich der Selbstbehalt von 1.200 € auf 1.300 € ab Januar 2015. Ebenfalls um 100 € erhöht sich der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten oder dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes auf 1.200 €. Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt wird sogar um 200 € erhöht von 1.600 € auf 1.800 €.

Der Kindesunterhalt wird nicht zum 1. Januar 2015 erhöht werden, da er sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Die Anhebung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzministerium ist für das kommende Jahr vorgesehen. Daher bleibt es zunächst bei den derzeitigen Kindesunterhaltstabellen.
Presseerklärung des OLG Düsseldorf Nr. 28/2014 vom 04.12.2014, eingestellt am 15.12.2014


 

Betreuungsunterhalt für Unverheiratete
Die Mutter hat einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie das gemeinsame Kind betreut und eine Erwerbstätigkeit von ihr nicht erwartet werden kann. Der Unterhaltsanspruch entsteht mit der Geburt des Kindes und gilt für mindestens drei Jahre nach der Geburt, darüber hinaus nur in begründeten Fällen. Der Unterhaltsanspruch besteht auch, wenn die Mutter zuvor nicht berufstätig war. Bis zum 3. Geburtstag des Kindes ist die Mutter nicht verpflichtet, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Lebensstellung der Kindesmutter. Entscheidend ist, welches Einkommen die Mutter vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Wenn die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes berufstätig war, wird ihr Bedarf durch das Einkommen bestimmt, das sie zuvor erzielt hat. Dies darf nicht dazu führen, dass der Mutter mehr Geld zur Verfügung steht als dem Kindesvater. Insofern ist die Höhe des Unterhalts durch den Grundsatz der Halbteilung begrenzt.

Die Leitlinien der Oberlandesgerichte sehen vor die Mutter eines Mindestbedarf in Höhe von 880 € vor. Der Mindestbedarf kommt dann in Betracht, wenn die Kindesmutter vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war oder als Berufsanfängerin weniger als das Existenzminimum verdient hat. Die Gewährung eines Mindestbedarfs für die Mutter des nichtehelichen Kindes benachteiligt den Kindesvater nicht unangemessen, da er durch den Halbteilungsgrundsatz und den ihm zustehenden Selbstbehalt in Höhe von 1.200 € geschützt wird. Vor Ermittlung des Selbstbehalts ist die Höhe des Kindesunterhalts vom einkommensrelevanten Einkommen des Vaters abzuziehen.

Der Kindesmutter steht ein Auskunftsanspruch gegen den Vater zu. Zwar beeinflusst das Einkommen des Vaters den Bedarf der Mutter grundsätzlich nicht, um die Leistungsfähigkeit des Vaters zu beurteilen ist die Höhe des Einkommens des Vaters jedoch relevant. Außerdem kann der Halbteilungsgrundsatz nur dann angewandt werden, wenn das Einkommen des Vaters bekannt ist.
Dr. jur Alexandra Kasten, eingestellt am 15.12.2014


 

BGH: Keine Befreiung von Barunterhaltspflicht bei Kinderbetreuung im Wechselmodell
Wenn Eltern im Rahmen eines Wechselmodells das gemeinsame Kind betreuen, kann dies nicht zur Befreiung der Barunterhaltspflicht führen. Beide Elternteile haben bei einem Wechselmodell Barunterhalt zu leisten. Der Bedarf des Unterhalts wird bestimmt nach dem Einkommen beider Elternteile und beinhaltet auch die Mehrkosten, die aufgrund des Wechselmodells entstehen wie zum Beispiel die Wohn- und Fahrtkosten. Die Frage, ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt und somit seine Unterhaltspflicht bereits durch Pflege und Erziehung erfüllt, ist eine Frage tatrichterlicher Würdigung. Der zeitlichen Komponente der übernommenen Betreuung kommt zwar eine Indizwirkung zu, die Beurteilung braucht sich aber nicht allein darauf beschränken.
Az. XII ZB 599/13, Beschluss vom 05.11.2014, eingestellt am 12.01.2015


 

Wer bekommt das Tier bei Trennung und Scheidung?
Nach dem Gesetz gilt ein Tier als „Sache“. Der Grund liegt darin, dass das bürgerliche Gesetzbuch zwischen Menschen und Sachen unterscheidet, nicht jedoch eine weitere Kategorie für sonstige Lebewesen hat. Die Schwierigkeiten entstehen, wenn die Ehegatten bei Trennung und Scheidung darüber streiten, bei wem das Tier bleiben soll. In der Praxis besteht dieser Streit häufig bei Hunden. Der Hund ist rechtlich als Haushaltsgegenstand (!) zu werten. Für die Klärung, wo das Tier verbleibt, spielen Aspekte der Billigkeit eine Rolle und wer Eigentümer des Hundes ist. Nicht maßgeblich ist, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat, sondern wer den Hund bezahlt hat. Im Rahmen der Billigkeitsprüfung hat der Eigentümer des Hundes die bessere Rechtsstellung. Ist nicht eindeutig, wem der Hund gehört, ist das Verhalten der Ehegatten für die Billigkeitsprüfung entscheidend. Haben beide in der Vergangenheit gezeigt, dass sie geeignet sind, den Hund allein zu halten, ist das Verhalten im Zusammenhang mit der Trennung zu beachten. Wenn der Ehegatte, bei dem das Tier lebt, den Kontakt zwischen Hund und dem anderen Ehegatten unterbindet und ihn über grundlegende Fragen wie gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht in Kenntnis setzt, ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, dem anderen Ehegatten das Tier zuzusprechen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2014 - 18 UF 62/14, eingestellt am 10.11.2014


 

Kindesunterhalt: Kosten für die Privatuniversität
Grundlage für die Berechnung von Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle sind in Sonderfällen zu korrigieren. Ausbildungsbedingte Mehrkosten stellen einen Sonderfall dar. Die Mehrkosten entstehen nicht nur bei einer üblichen staatlichen Ausbildung, sondern auch an einer Privatschule oder Privatuniversität. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied über den Antrag einer Studentin, die an einer Privatuniversität studierte und von ihren Eltern verlangte, die Kosten des Studiums zu zahlen. Die Eltern hatten ein Einkommen von je 3.000 € monatlich. Das Gericht beschloss, dass das Einkommen der Eltern zu gering ist, um die Kosten der Privatuniversität zu zahlen. Für solche Mehrkosten sei ein höheres Einkommen der Eltern erforderlich.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2011 – II-3 WF 149/13, eingestellt am 20.10.2014


 

Statistisches Bundesamt: Zahl der Scheidungen sinkt
Jede dritte Ehe (36 Prozent) wird geschieden. Im vergangenen Jahr wurden 170.000 Ehen in Deutschland geschieden. Die Scheidungsrate war um 5,2 Prozent geringer als noch im Jahr 2012. Die Hälfte der geschiedenen Paare haben gemeinsame Kinder. Im Durchschnitt hält eine Ehe in Deutschland 14 Jahre und 8 Monate. Die Männer sind zur Zeit der Scheidung durchschnittlich 46 Jahre alt, die Frauen 43 Jahre.
Pressebericht Statistisches Bundesamt, eingestellt am 15.09.2014


 

Modifizierung des Zugewinnausgleichs
Die Modifizierung des Zugewinnausgleichs in einem Ehevertrag mit der Regelung, dass das Betriebsvermögen des Ehemannes nur mit dem Stand seiner Kapitalkonten berücksichtigt wird und sowohl der Firmenwert als auch stille Reserven unberücksichtigt bleiben, ist zulässig. Außerdem ist die Vereinbarung der Beteiligten wirksam, einen einzelnen Vermögensgegenstand bei der Ermittlung des Zugewinns nicht zu berücksichtigen.
OLG Bremen, Beschluss vom 08.05.2014, Az. 5 UF 110/13, eingestellt am 15.09.2014


 

Zugewinnausgleich und Rückzahlungsanpruch
Sofern beim Zugewinnausgleich ein Rückzahlungsanspruch der Schwiegereltern zu berücksichtigen ist, wird diese Forderung im Anfangs- und Endvermögen des Schwiegerkindes angesetzt. Dieser Abzugsposten wird nicht indexiert.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2014, Az. II-8 UF 271/13, eingestellt am 15.09.2014


Wohnvorteil
Wenn der Ehegatte, der aus der Ehewohnung ausgezogen ist, den Verkaufserlös aus seinem früheren Miteigentumsanteil an der Ehewohnung für den Erwerb der neuen Wohnung einsetzt, tritt der Wohnvorteil der neuen Wohnung an die Stelle des Zinses aus dem Erlös.
X II. ZS, Beschlusss vom 09.04.2014 – XII ZB 721/12 (OLG Rostock), eingestellt am 15.09.2014