Finanzielle Folgen einer Umgangsverweigerung
Wenn eine gerichtliche Umgangsregelung vereitelt wird, können Schadensersatzansprüche gegen den verpflichteten Elternteil in Betracht kommen. Als Schaden können beispielsweise nutzlos aufgewendete Fahrtkosten, Kosten von Übernachtungen und auch Kosten einer Urlaubsreise in Betracht kommen. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche hat der verpflichtende Elternteil die Darlegungs- und Beweislast für fehlendes Verschulden. Beispielsweise hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen dem Kindesvater Schadensersatz in Form der Kosten eines Rechtsanwalts zugesprochen, da die Kindesmutter die Reisepässe der Kinder nur aufgrund der Forderung des beauftragten Rechtsanwalts herausgegeben hat.

Das Kammergericht hat einem Kindesvater Schadensersatz zugesprochen wegen der Vereitelung einer Urlaubsreise, weil die Kindesmutter die Reisepässe im Rahmen des vereinbarten Ferienumgangs nicht herausgegeben hat. Die anteilig auf das Kind entfallenden Flug- und Hotelkosten konnte der Kindesvater geltend machen.
Splitt, Dr. Alexander: Maßnahmen gegen die Vereitelung von Umgangskontakten. In Forum Familienrecht 3/2019, Seite 100 f., eingestellt am 01.05.2019