Frau Dr. Alexandra Kasten ist als eine der besten Rechtsanwältinnen im Fachbereich Familienrecht von Focus ausgezeichnet worden.


 

Scheidung / Scheidungsanwalt

Scheidungsverfahren
Die Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres ist der Regelfall.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ehegatten mind. ein Jahr getrennt leben und beide einen Scheidungsantrag stellen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Sind die Parteien bereit, sich außergerichtlich über die Scheidungsfolgen zu einigen, kann die Scheidung später schneller durchgeführt werden.

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur ausnahmsweise eine Härtefallscheidung möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den anderen unzumutbar ist.

Stellt ein Ehegatte nach Ablauf eines Jahres nach der Trennung den Scheidungsantrag, der andere Ehegatte stimmt der Scheidung jedoch nicht zu, muss bewiesen werden, dass die Ehe zerrüttet ist. Nach dem Ablauf von 3 Jahren geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten wird die Ehe dann geschieden.

Voraussetzung für die Ehescheidung ist in jedem Fall das Getrenntleben der Ehegatten. Das Gesetz definiert das Getrenntleben gem. § 1567 Abs. 1 BGB damit, dass zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und erkennbar ist, dass mindestens einer der Ehegatten die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will. Das Getrenntleben kann auch innerhalb einer Wohnung stattfinden. Voraussetzung ist dann, dass die Ehegatten in getrennten Zimmern schlafen und nicht mehr gemeinsam wirtschaften, d.h. nicht mehr gemeinsam einkaufen, kochen, die Wäsche des anderen waschen usw. Außerdem muss dem anderen Ehegatten die Trennungsabsicht deutlich mitgeteilt worden sein.

Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Familiengericht eingereicht werden. Dem anderen Ehegatten wird der Scheidungsantrag förmlich durch das Gericht zugestellt. Dieser Zeitpunkt der Zustellung ist für viele Rechtsfolgen der Scheidung maßgeblich wie zum Beispiel für die Durchführung des Versorgungsausgleiches und die Berechnung des Zugewinns. Das Gericht übermittelt beiden Ehegatten Formulare zum Versorgungsausgleich, die ausgefüllt wieder an das Gericht zurück geschickt werden müssen. Diese Formulare erhält die Deutsche Rentenversicherung und sonstige Versorgungsträger, die eine Berechnung für die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften vornehmen. Wenn diese Auskünfte vorliegen, bestimmt das Familiengericht den Scheidungstermin. Sofern keine streitigen Scheidungsfolgen gerichtlich zu regeln sind, wird in der Regel nach 6 bis 10 Monaten der Scheidungstermin festgelegt.

Folgende Punkte sind während der Trennung zu klären:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgang mit den Kindern
  • Zugewinn (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche)
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung
  • Haushaltsgegenstände

Die Scheidungsfolgen können am Besten mit Hilfe von einer Fachanwältin für Familienrecht bzw. einem Fachanwalt für Familienrecht außergerichtlich geklärt werden, damit keine weiteren Gerichtsverfahren erforderlich sind, die hohe Kosten verursachen, nervenaufreibend sind und sehr lange dauern. Einvernehmliche Regelungen der Scheidungsfolgen sind zum Beispiel in Form einer Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Dies ist ein Vertrag, der notariell beurkundet wird.

Dr. jur Alexandra Kasten - Scheidungsanwalt in Bremen