Scheidung – 10 Tipps, die Sie beachten sollten!

  1. Lassen Sie sich so früh wie möglich von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Familienrecht beraten, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Ansprüche zum Beispiel auf Trennungsunterhalt können erst ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem der andere zur Auskunft über sein Einkommen zwecks Geltendmachung der Unterhaltsansprüche aufgefordert wurde.
     
  2. Wählen Sie Ihren Fachanwalt bzw. Ihr Fachanwältin für Familienrecht sehr sorgfältig aus und fragen Sie nach dem Schwerpunkt der Kanzlei und der Spezialisierung auf außergerichtliche Einigungen. Denn die Klärung der Scheidungsfolgen vor Gericht ist teurer und insbesondere sehr nervenaufreibend und emotional sehr belastend.
     
  3. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie daran, dass der Schmerz der Trennung nicht nur für Sie, sondern auch für die Kinder sehr belastend ist und behalten Sie den Kindern zuliebe die Nerven. Äußern Sie sich nicht abwertend über den anderen Elternteil.
     
  4. Unterschreiben Sie keine Dokumente vom Amt für Soziale Dienste oder Schriftstücke, die Ihnen Ihr Ehepartner jetzt vorlegt, ohne anwaltlichen Rat.
     
  5. Kopieren Sie alle wichtigen Unterlagen und Dokumente, die Auskunft über das Vermögen und das Einkommen geben. Denken Sie auch an Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, Kontoauszüge und Notarverträge.
     
  6. In der Regel sollte ein Trennungsjahr abgewartet werden, bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird.
     
  7. Um Klarheit und Rechtssicherheit auch über die finanziellen Regelungen zu erlangen, können alle Scheidungsfolgen auch schon vor der Einreichung des Scheidungsantrages in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
     
  8. Auch die Auseinandersetzung des gemeinsamen Hauses bzw. weiterer Immobilien wird sinnvoller Weise mit in die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen.
     
  9. Für denjenigen, der das höhere Einkommen hat, ist es finanziell günstiger, nicht länger als das Trennungsjahr abzuwarten, bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn die Versorgungsanwartschaften, die die Eheleute zwischen der Hochzeit und der Zustellung des Scheidungsantrages erworben habe, werden geteilt. Außerdem ist der Anspruch auf Ehegattenunterhalt auch von der Dauer der Ehe abhängig. Je länger Sie verheiratet bleiben, desto länger zahlen Sie unter Umständen Ehegattenunterhalt an den nicht oder schlechter verdienenden Ehegatten.
     
  10. Denken Sie daran, dass die Steuerklassen in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, geändert werden müssen. Haben Sie sich beispielsweise im Januar, Mai oder Dezember 2021 getrennt, erfolgt der Steuerklassenwechsel immer ab Januar 2022.

Dr. jur Alexandra Kasten - Scheidungsanwalt in Bremen