Umgangsrecht

Leben die Eltern getrennt, hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ein Umgangsrecht. Wie oft und wann der Umgang mit einem Elternteil stattfinden soll, ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist nur geregelt, dass in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen dem Wohl des Kindes dient.

Eine Umgangsregelung muss sich nicht auf jedes zweite Wochenende beschränken. Einige Eltern praktizieren das Wechselmodell und teilen sich die Betreuung des Kindes hälftig auf. Andere vereinbaren zusätzlich zu jedem zweiten Wochenende noch ein bis zwei Wochentage mit dem Kind.

Die Eltern sollten eine individuelle Umgangsregelung treffen, die ihren Belangen und denen des Kindes am Besten gerecht wird. Ist der Kontakt zwischen den Eltern schwierig, kann eine Umgangsregelung schriftlich fixiert werden und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden, sofern keine außergerichtliche Einigung möglich ist. 

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