Änderung des Versorgungsausgleichs wegen langer Trennungszeit
Gemäß § 27 VersAusglG findet der Versorgungsausgleich dann nicht statt, wenn er grob unbillig wäre. Wann grobe Unbilligkeit vorliegt, ist jeweils eine Einzelentscheidung und hängt von den Gesamtumständen ab.

Unter Umständen kann eine lange Trennungszeit der Eheleute zu einer Korrektur des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG führen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 179) kann ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs bereits dann vorliegen, wenn eine Ehezeit von 21 Jahren vorliegt und die Eheleute 8 Jahre räumlich voneinander getrennt gelebt haben und der überwiegend ausgleichsberechtigte Ehegatte seine Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinsamen Kind gröblich verletzt hat.

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg FamRZ 2019, 194) bejaht einen teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einer Ehe von 13 Jahren und einer Trennungszeit von 6 ½ Jahren. Das Oberlandesgericht Hamburg betont jedoch, dass eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen ist. In dem vorliegenden Fall sprach für den Teilausschluss des Versorgungsausgleichs auch, dass der den Versorgungsausgleich verlangende Ehegatte keine geeignete therapeutische Hilfe in Anspruch genommen hat, obwohl er wegen einer Alkoholerkrankung erwerbslos war. Hingegen hatte der andere Ehegatte trotz krankheitsbedingter Einschränkung die gesamte Ehezeit über gearbeitet.

Insgesamt gilt eine lange Trennungszeit lediglich als Indiz für einen Ausschluss bzw. einen teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs und es ist immer eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg war eine Korrektur des § 27 VersAusglG nicht vorzunehmen, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits klar war, dass die ausgleichsberechtigte Person aufgrund von bekannten gesundheitlichen Einschränkungen und langjähriger Unterbringung in einer Klinik keine eigenen Versorgungsrechte erwerben konnte.
Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich von Klaus Weil in: Forum Familienrecht. 9/2019. S. 3, 6, 1 f., eingestellt am 15.12.2019