Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2022
Wie in den vergangenen Jahren auch, fand zum Jahresbeginn eine Anpassung der Tabellensätze für den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle statt.

Im Durchschnitt erhöht sich der Mindestkindesunterhalt für ein Kind in den jeweiligen Altersstufen und für die einzelnen Zahlstufen um insgesamt 5,00 € im Monat.

Wesentliche Neuerung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2022 ist es, dass die Düsseldorfer Tabelle erstmals 15 Einkommensstufen statt der bisherigen 10 Einkommensstufen beinhaltet. Dadurch ist es möglich, gleichmäßig den Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle in einen vergleichbaren Maßstab zu setzen, der Einkommensgruppierungen bis zu 11.000,00 € netto pro Monat beinhaltet. Mit der Neuerung sind jetzt Einkommensgruppen erfasst, die den doppelten Einkommenssatz des zahlpflichtigen Elternteils zum bisherigen Stand erfassen.

Daraus ergeben sich dann für die 15. Gehaltsstufe (9.501-11.000 €) neue Barunterhaltssätze in Höhe von 792,00 € für ein 0-5-jähriges Kind bis zu 1.138,00 € für ein volljähriges Kind pro Monat, jeweils exklusive hälftigem Kindergeldanteils.

Mit der Neuerung wird auf die veränderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, der sein bisherige Ablehnung der Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei höheren Einkommen, die oberhalb der bisherigen Sätze lagen, abgelehnt hat. Mit der aktuellen und erweiterten Tabelle besteht die Möglichkeit der Vereinheitlichung von Unterhaltssätzen in der Bundesrepublik auch für gehobene Einkommensverhältnisse. Was bleibt ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nicht automatischen Teilhabe der Kinder an Luxus der Eltern. Liegen die Einkommensverhältnisse oberhalb von 11.000 Euro netto, bedarf es der Einzelfallentscheidung.

Praxishinweis: Bei nicht variabel gestalteten Kindesunterhaltstiteln ist eine Abänderung der Unterhaltstitel erforderlich.
(eingestellt am 01.02.2022)