Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2024
Zum Jahresanfang wurde auch im Jahr 2024 die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, was der Mindestkindesunterhalt für ein Kind in den drei Altersstufen 0 - 5, 6 – 11 und 12 – 17 Jahre ist. Daneben wird ab der Altersstufe 18 Jahre auch der Unterhaltsanspruch festgelegt. Hier ist jedoch dann zu unterscheiden, ob es ein privilegierter Volljähriger ist oder ein Volljähriger mit eigenem Hausstand.

Die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle hat zu einer Erhöhung der Regelsätze für die einzelnen Altersgruppen geführt.

Ebenso wurden die Einkommensgruppen angepasst. Das geringste Einkommen der ersten Gehaltsgruppe geht nun bis zu 2.100,00 € netto. Der jeweilige Mindestkindesunterhalt nach 100 % der Düsseldorfer Tabelle beträgt für die erste Altersgruppe der 0 – 5-jährigen 480,00 €, die Altersgruppe der 6 – 11-jährigen 551,00 € und für die Gruppe der 12 - 17-jährigen 645,00 €, jeweils ohne Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldanteils.

Angepasst wurde ebenfalls der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) nach § 1603 BGB, dieser beträgt für den nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.200,00 € und für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450,00 €. In diesem Regelsatz sind 520,00 € für die Unterkunft inklusive der umlagefähigen Nebenkosten und der Heizkosten enthalten. Der angemessene Eigenbedarf nach § 1603 Abs. 1 BGB beträgt monatlich mindestens 1.750,00 € und enthält eine Warmmiete von 650,00 €.

Für den Unterhaltspflichtigen ist zu beachten, dass die Wohnkosten (Warmmiete) von 520,00 € beim notwendigen Eigenbedarf oder von 650,00 € beim angemessenen Eigenbedarf Regelannahmen sind und wenn diese höher liegen, kann es zu einer Anpassung der notwendigen oder angemessenen Eigenbedarfe gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind kommen.

Zu bedenken ist, dass der Mindestkindesunterhalt, den der Unterhaltspflichtige zu erbringen hat, immer zu erbringen ist, selbst wenn hierfür mehr als eine Beschäftigung ausgeübt werden muss.
Dr. Alexandra Kasten, eingestellt am 15.03.2024