Zum Auskunftsanspruch der Erben gegen den gesetzlichen Betreuer
Für Erwachsene, die nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann auf Antrag ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Häufig ist der Betreuer jemand aus dem Familienkreis des Betroffenen. Dem Betreuer obliegen gesetzliche Rechnungslegungspflichten, damit über das Vermögen des Betroffenen entsprechende Verzeichnisse vorgelegt werden und die Betreuung diesbezüglich überprüft werden kann. Die Betreuung endet mit dem Tod des Betroffenen. Führt der Betreuer, da es sich hierbei um einen Familienangehörigen handelt, die Betreuung auch über den Tod des Betroffenen hinaus weiter aus, indem er den Nachlass verwaltet, dann ergeben sich alleine hieraus schon Auskunftspflichten der Erben gegen den Betreuer, der ggf. gegen den ausdrücklichen Willen der Erbengemeinschaft die Nachlassverwaltung fortsetzt.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte in einem ähnlichen Fall darüber zu entscheiden, welchen Auskunftspflichten die Erbengemeinschaft gegen den Miterben hat, der Betreuer für die verstorbene Mutter war und den Nachlass nach dem Tod der Mutter weiter verwaltete.

Das Gericht führt aus, dass der Anspruch der Miterben auf Herausgabe des Vermögens und der damit geforderten Auskunft bzgl. des Bestands und des Verbleibes des Nachlasses auch zu Gunsten der Erbengemeinschaft besteht, § 1890, 1908 i) i.V.m. § 1922 BGB. Daraus ergibt sich, dass die Erbengemeinschaft das Recht hat, von dem Verwalter eine Gesamtübersicht zu verlangen, die es ihr ermöglicht, eine Auskunft über die Nachlassgegenstände und deren Verbleib zu erlangen. Es besteht das Recht zur Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, denn die ordnungsgemäße Verwaltung und Rechnungslegung des Betreuers über den Zeitraum des Erbfalls hinaus begründet den Anspruch, dass man mit der fortlaufenden Rechnungslegung auch erkennen kann, wie sich das Vermögen und der Nachlass in der Verwaltung des Betreuers entwickelt hat.
OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 42/21, Urteil vom 17.12.2021, eingestellt am 01.09.2022