Die Ausübung des Sorgerechts und die Auswirkungen von Corona
Das Corona-Virus wirkt sich in vielen Rechtsbereichen aus, z. B. auch auf das Sorgerecht. Wenn Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, sollen sie bei allen wichtigen Entscheidungen Einvernehmen erzielen. Zurzeit ist es so, dass Streitigkeiten in Bezug auf den alltäglichen Umgang und in Bezug auf die Verhaltensweisen aufgrund der Corona-Krise vorliegen. Teilweise gibt es Elternteile, die die derzeitigen von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen nicht für ausreichend erachten und das Haus gar nicht mehr verlassen möchten, während der andere Elternteil sich an die jetzt von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen hält und Spaziergänge im Freien wichtig findet. Wenn Kindeseltern hierüber streiten und kein Einvernehmen erzielen können, könnte eine Einigung darin bestehen, dass jeweils der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade befindet, seine für ihn geltenden Regelungen durchsetzt. Der Elternteil, der beispielsweise strengere Regelungen fordert, kann jedoch nicht vom anderen Elternteil verlangen, dass dieser ebenfalls nicht mehr das Haus verlässt. Zum Teil gibt es auch Eltern, die vom anderen Elternteil wissen wollen, mit wem er in den letzten 14 Tagen Kontakt hatte, aus Angst vor einem Infektionsrisiko. Dieses Recht, diese Informationen offen zu legen, ergibt sich jedoch nach Auffassung der Verfasserin nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 26.03.2020