Die Auswirkungen von Corona auf den Zugewinnausgleich, die Vermögensauseinandersetzung und die Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien
Es können sich auch Veränderungen in Bezug auf den Zugewinnausgleich aufgrund von der Corona-Krise ergeben. Beispielsweise ist noch nicht ersichtlich, inwiefern sich die Corona-Krise auf die Werte von Immobilien und Unternehmen auswirkt. Bei Freiberuflern stellt sich die Frage, welcher Wert das Unternehmen bzw. die Praxis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Krise noch hat. Sofern bereits Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Grundstücksübertragungen und Auszahlungen vorliegen und noch nicht beurkundet wurden, besteht Rechtsunsicherheit dahingehend, ob die dort angegebenen Werte noch bezüglich Immobilien maßgeblich sind.

Da noch nicht sicher ist, inwiefern sich die Corona-Krise auf Immobilienwerte auswirkt, muss dies in einer Auseinandersetzung beachtet werden. Sofern bereits Gutachten von Immobilien, die auseinanderzusetzen sind, vorliegen, stellt sich die Frage, ob weiterhin von dem Wert des Gutachtens ausgegangen werden soll oder ob sich die Immobilienpreise aufgrund der Corona-Krise verändern.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 26.03.2020