Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werden
In Sorgerechtsangelegenheiten streiten die Kindeseltern häufig um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Feststellung, welcher Elternteil berechtigt ist, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. In einem aktuellen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ging es in einer Eilentscheidung um die Frage, ob auch eine Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen bestimmten Hoheitsbereich möglich ist.

In dem vorliegenden Fall bestand die Möglichkeit, dass der Elternteil, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht oblag, mit dem Kind ins Ausland verziehen würde. Da ein Umzug ins Ausland den Kontakt und den Umgang mit dem Kind erschwert, wurde im Rahmen des Eilverfahrens beschlossen, dass in Fällen, in denen ein Auslandsbezug vorliegt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werden kann. Dies bedeutet, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht keine globale Aufenthaltsbestimmung nach sich zieht, sondern in Eilfällen unter speziellen Voraussetzungen eine Einschränkung allein auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zulässt.

Praxishinweis: In familiengerichtlichen Verfahren mit Auslandsbezug, in denen es generell um das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes geht, müssen sich die Beteiligten vorab die Frage stellen, ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumlich beschränkt werden soll oder nicht. Droht die Situation, dass ein Elternteil mit dem Kind beispielsweise ins Heimatland zurückzieht, dann kann dadurch der Umgang mit dem Kind vereitelt werden, sodass die Beantragung eines beschränkten Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geboten ist.
OLG Stuttgart, Az.: 15 UF 176/20, Beschluss vom 08.10.2020, eingestellt am 15.06.2021