Darf ich nach einer Trennung einfach mit dem Kind umziehen?
In meiner Kanzlei wird mir häufig die Frage eines Elternteils nach einer Trennung gestellt, ob ein Umzug mit dem gemeinsamen Kind einfach so möglich ist oder ob die Zustimmung des anderen Elternteils hierfür erforderlich ist. Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, können auch beide darüber gemeinsamen bestimmen, wo das Kind leben soll, denn ein Teil des gemeinsamen Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Eltern sich trennen und ein Elternteil mit dem Kind ausziehen möchte, egal ob innerhalb des Wohnortes oder an einen anderen Ort, muss der andere Elternteil um Zustimmung gebeten werden. Sofern der andere Elternteil einem Umzug mit dem Kind nicht zustimmt und Streit darüber besteht, bei wem das Kind den Lebensmittelpunkt haben soll, muss ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht gestellt werden. Das Familiengericht muss dann prüfen, welche Regelung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Der Ablauf ist in der Regel so, dass nach der Antragstellung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ein Verfahrensbeistand bestellt wird, der sogenannte Anwalt des Kindes, der Gespräche mit den Eltern und sofern das Kind bereits sprechen kann, auch mit dem Kind, führt und gegenüber dem Gericht eine Empfehlung ausspricht. Bei dem Gerichtstermin wird dann erörtert, ob möglicherweise eine Einigung zwischen den Eltern erreicht werden kann. Sofern dies nicht möglich ist, wird in der Praxis in der Regel ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, ob es dem Kindeswohl am besten entspricht, bei dem einen oder anderen Elternteil zu leben. Das Familiengericht hat dann die Aufgabe, das psychologische Sachverständigengutachten zu überprüfen und eine Anhörung des Kindes vorzunehmen, bevor der Beschluss zu der Entscheidung erlassen wird, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird.
Dr. jur. Alexandra Kasten
(eingestellt am 01.02.2023)