Der Einfluss von Corona bezüglich des Umgangs
Die Corona-Krise hat auch erhebliche Auswirkungen auf das familienrechtliche Thema Umgang. Es stellen sich jetzt viele Fragen, die noch nicht abschließend geklärt sind. So ist beispielsweise zu hinterfragen, ob der Umgang bei getrennten Eltern dann noch gewährt werden kann, wenn ein Elternteil beispielsweise bereits Krankheitssymptome hat, aber noch nicht geklärt ist, ob dieser Elternteil an Corona erkrankt ist. Es stellt sich auch die Frage, ob Umgang dann zugelassen werden kann, wenn ein Elternteil sich in einem Gebiet befindet, wo besonders viele an Corona infizierte Personen sind. Weiterhin ist es auch wichtig, eine Umgangsregelung für Zeiten zu treffen, in denen ansonsten Kindergarten oder Schulunterricht stattgefunden hätte. Ferner gibt es Klärungsbedarf bezüglich der Übergabeorte. Häufig haben Kindeseltern die Übergabe über den Kindergarten bzw. die Schule geregelt. Sofern Kindergarten und Schule ausfallen, muss neu geregelt werden, wo und wann die Kinder abgeholt werden sollen.

Wenn Kindeseltern z. B. eine Umgangsregelung haben, die entweder als Beschluss des Familiengerichts oder als gebilligter Vergleich vorliegt, muss von diesem unter Umständen abgewichen werden. Es sollte eine Anpassung erfolgen, die dem Kindeswohl am Besten entspricht. Wenn beispielsweise geregelt wurde, dass das Kind freitags aus der Schule vom Kindesvater abgeholt wird und am Montag wieder zur Schule gebracht wird, sollte eine Regelung zwischen den Eltern getroffen werden, die dieser Regelung nahe kommt und es könnte z. B. vereinbart werden, dass der Kindesvater das Kind zur gleichen Zeit wie Schulzeitende von der Kindesmutter am Freitag abholt und am Montagmorgen wieder zur Kindesmutter zurückbringt. Sofern die Kindeseltern über dann abweichende Regelungen keine Vereinbarungen treffen können, ist es sinnvoll, dass hier ein anwaltliches Schreiben mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag verfasst wird. Wenn auch hierüber Streit besteht, müsste ein Antrag auf Umgangsänderung beim Familiengericht im Wege eines Eilantrages gestellt werden.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 26.03.2020