Der Einfluss von Corona im Familienrecht bei Trennung und Scheidung
Da sich das alltägliche Leben aufgrund des Corona-Virus geändert hat, hat dies auch Auswirkungen in familienrechtlichen Bereichen.

In Bezug auf Trennung und Scheidung kann sich die Corona-Krise dahingehend auswirken, dass es zurzeit möglicherweise schwieriger ist, eine räumliche Trennung herbeizuführen, da es nicht mehr so einfach ist, eine Wohnung zu mieten, da das öffentliche Leben stark reduziert wurde und einige Vermieter möglicherweise aus Angst vor dem Virus keine Wohnungsbesichtigungen mehr durchführen. Es müsste dann ggf. eine Trennung in dem gemeinsamen Haus durchgeführt werden, indem eine strikte Trennung von Tisch und Bett durchgeführt wird und die Eheleute auch nicht mehr gemeinsam wirtschaften.

Scheidungsverfahren könnten aufgrund der Corona-Krise länger dauern, weil die Gerichte mit weniger Richtern besetzt sind. Denn zurzeit müssen viele Richter aufgrund der Kinderbetreuung zuhause bleiben. Es kann somit zu zeitlichen Verzögerungen in Bezug auf die Bearbeitung kommen.

Es stellen sich beispielsweise Fragen, wie bereits abgeschlossene Umgangsregelungen durchgeführt werden sollen. Zum Teil ist es so, dass Umgangsregelungen so gestaltet wurden, dass die Eltern, sofern sie zerstritten sind, sich möglichst wenig begegnen und daher die Übergabe des Kindes zum Umgang vor oder nach dem Kindergarten bzw. vor oder nach der Schule stattfinden soll. Da zurzeit Schulen und Kindergärten geschlossen sind, stellt sich die Frage, wie der Umgang dann festzulegen ist. Es müssen hier neue Regelungen getroffen werden.

Auch in Bezug auf die Vermögensauseinandersetzung, die Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien und in Bezug auf den Zugewinnausgleich stellt sich die Frage, ob bereits erstellte Gutachten beispielsweise in Bezug auf den Wert von Immobilien noch Bestand haben, oder ob sich die Werte aufgrund der Corona-Krise ändern werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass das Thema Corona einen großen Einfluss auf sämtliche Rechtsgebiete und vor allem auch auf das Familienrecht hat.
Dr. jur. Alexandra Kasten, eingestellt am 26.03.2020